Abmahnung wegen „Legends of Tomorrow“ für Warner Bros. durch Waldorf Frommer

  • 5 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung wegen „Legends of Tomorrow“ für Warner Bros. durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Machen Sie sich keine Sorgen, wir helfen Ihnen!

Wir haben ebenso wie Waldorf Frommer unseren Kanzleisitz in München und kennen sowohl diese Kanzlei als auch die Rechtsprechung der Münchner Gerichte bestens und haben täglich mit ihnen zu tun.

Aus unserer Erfahrung von tausenden Abmahnungen haben wir uns darauf spezialisiert, die horrenden Vergleichssummen, die sich aus pauschaliertem Schadensersatz und Anwaltskosten zusammensetzen, ganz zu beseitigen oder zumindest deutlich zu reduzieren. In vielen Fällen ist es nicht unbedingt nötig, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben. In keinem Fall macht es Sinn, die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Unser Ziel bei einer Abmahnung wegen „Legends of Tomorrow“ durch Waldorf Frommer

Wir wollen, dass Sie möglichst wenig an Waldorf Frommer zahlen müssen; im Idealfall sogar gar nichts!

Was sollten Sie bei einer Abmahnung wegen „Legends of Tomorrow“ tun?

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht einholen, beispielsweise im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Wir besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen.

Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist. Denken Sie ebenfalls darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des vermeintlich illegalen Tauschangebotes z.B. in Ihrem Haushalt, WG, Pension oder auch Haupt-/ Untermietverhältnis zugetragen haben könnte. Waren Personen anwesend, die sonst nicht in Ihrem Haushalt sind, und auf welche der Verstoß gegen das Urheberrecht zurückzuführen ist? Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden.

Wie wir Ihnen bei einer Abmahnung wegen „Legends of Tomorrow“ helfen können

a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung „Legends of Tomorrow“ werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Waldorf Frommer.

Wenn Sie jedoch als Täter nicht haften, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Mit einer solchen Unterlassungserklärung haften Sie ein Leben lang und müssten mit Strafzahlungen von bis zu € 5.000 im Wiederholungsfalle rechnen, obwohl Sie rechtlich hierzu nicht verpflichtet gewesen wären.

Ihr Fall ist ein Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

Was sollten Sie nicht tun?

Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken oder Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass Waldorf Frommer Sie irgendwann in Ruhe lässt. Geben Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet und auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen bei Waldorf Frommer ab. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden. Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von Waldorf Frommer anerkennen.

Kosten?

In einer aktuellen Abmahnung „Legends of Tomorrow“ verlangt die Kanzlei in der Regel einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 519,50 für Serien und € 915,00 für Film- und Musikwerke. Der Schadenersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der von ihrer Mandantschaft als Gebühr für das weltweite und unbegrenzte Onlinestellen des Films oder der Musiktitel zu zahlen wäre (sogenannte Lizenzanalogie). Der BGH hat erst kürzlich in einer Entscheidung vom 11.06.2015 klargestellt, dass ein Schadensersatz von € 200,00 pro Musiktitel auf einem Album, das man in einer Tauschbörse wie BitTorrent geteilt hat, angemessen und berechtigt sein kann. (Das muss aber nicht immer so sein.)

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Rechtsanwalt Christian Giese

Wer ist eigentlich Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken unzählige Abmahnungen. Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von € 469,00 – € 519,50 für Serien und € 815,00 für Film- und Musikwerke. Sie haben sich darauf spezialisiert, massenweise Abmahnungen wegen des sog. Filesharings, also illegalen Tauschangebots von vor allem Musikwerken, Serien und Filmwerken der nationalen und internationalen Schwergewichte der Musikszene und Filmindustrie zu verschicken. Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Die Kanzlei hat ihren Sitz in München. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Brauche ich eigentlich einen eigenen Anwalt?

Aus dem eben Gesagtem lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag deutlich zu reduzieren, sodass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

Gerichtliches Mahnverfahren: Was ist das?

Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt antragsgemäß einen Mahnbescheid, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht.

Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit, gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben.

Nun ist Waldorf Frommer an der Reihe, ihren vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen, und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät, einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt 

Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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