Abmahnung zu Erotikfilm von Kanzlei Fareds erhalten – was ist zu tun?

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Fareds von Produzenten der Erotikfilm-Branche beauftragt

Fareds ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Hamburg. Die Sozietät ist vornehmlich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig, präziser gesagt im Urheberrecht. Urheberrechte und deren Schutz sind durch das Internet immer wichtiger geworden, vor allem in der Filmbranche. Jeder, der einen Film produziert, hält grundsätzlich die Rechte daran. Eine unautorisierte Verbreitung oder Vervielfältigung durch Dritte verletzt diese Rechte. Das gilt selbstverständlich auch für Filme aus dem Erotik-Genre. Viele der Mandanten von Fareds kommen aus diesem Bereich. Die Hamburger Anwälte sind in der Regel damit beauftragt, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern bzw. begangenen Verletzungen nachzugehen. Wenn also ein Erotikfilm illegal im Internet zum Download oder Streaming angeboten wird, wird Fareds tätig und verschickt an die Verantwortlichen Abmahnungen.

Warum wird von Fareds abgemahnt?

Wie beschrieben, geht jeder Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung voraus. Diese liegt meist im Betreiben oder auch Nutzen von unzulässigen Streaming-Portalen oder illegalen Tauschbörsen. Werden die Urheberrechte verletzt, entstehen Ansprüche des Rechteinhabers. Dieser kann vom Verantwortlichen Schadensersatz und Unterlassung verlangen. Genau diese Forderungen finden sich in den Abmahnungen wieder: Fareds fordert in den Schreiben die Zahlung von mehreren hundert Euro Schadensersatz und das Unterschreiben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Beide Forderungen sollten nicht erfüllt werden, bevor man professionellen Rat eingeholt hat.

Was bedeutet die Abmahnung von Fareds?

Selbstverständlich fühlt man sich bei Erhalt einer Abmahnung zunächst einmal unter Druck gesetzt. Die Schreiben sind eindringlich formuliert und vor allem das Feld der Erotikfilme impliziert eine gewisse Brisanz. Nichtsdestotrotz darf man nicht voreilig reagieren und auf die Forderung von Fareds zahlen bzw. unterschreiben. Das könnte weitreichende, teure Konsequenzen haben.

Denn zu allererst sollte geklärt werden, ob der Empfänger der Abmahnung überhaupt zahlen muss. Nicht selten werden die falschen Internetnutzer abgemahnt. Das kann zum einen daran liegen, dass Fareds einen falschen Internetanschluss ermittelt hat, über den die Urheberrechtsverletzung angeblich vorgenommen wurde. Zum anderen ist der Anschlussinhaber (der die Abmahnung in der Regel erhält) nicht immer verantwortlich. Nachbarn, Mitbewohner, Familienmitglieder könnten das Streaming oder Filesharing betrieben haben. Ist das der Fall, muss der Abgemahnte regelmäßig nichts bezahlen. Allerdings kann auch derjenige, der die Abmahnung berechtigter Weise erhält, die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes verringern. All das erfordert aber eine gekonnte Beratung und es darf noch nicht an Fareds gezahlt worden sein!

Kostenlose Erstberatung von Werdermann | von Rüden nutzen!

Was ist also zu tun, wenn man eine Abmahnung erhält? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, vorläufig sollte man sich aber an folgendes Schema halten:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Fareds aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung von Fareds eine kostenlose Erstberatung an. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihre Lage und zeigen Ihnen Ihre Chancen, Risiken und zu erwartende Kosten. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern nutzen Sie Ihre Rechte! Unter www.abmahnhelfer.de oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!


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