Abmahnungen der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme

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Abmahnungen der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen. Aktuell liegen uns in unserer Kanzlei zwei markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme zur rechtlichen Bearbeitung vor.

Unserer Mandantschaft wird in beiden Abmahnungen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen. Zunächst heißt es in der ersten Abmahnung vom 27.08.2015, dass unsere Mandantschaft in dem von ihr betriebenen Second-Hand-Ladengeschäft einen Gürtel zum Kauf angeboten habe, bei dem es sich mutmaßlich um eine Produktfälschung handle. Hierbei würden Markenrechte der Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme verletzt. Dies stelle eine unlautere Rufausbeutung i. S. d. Art. 9 Abs. 1 lit. c) GMV dar.

Infolgedessen stünden der Gegenseite Unterlassungs-, Herausgabe-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche zu. Letztere belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 2.057,00 €.

In der zweiten Abmahnung vom 24.09.2015 wird unserer Mandantschaft ebenfalls ein Markenrechtsverstoß vorgeworfen. Im Detail heißt es dort, unsere Mandantschaft habe auf einer von ihr betriebenen Facebook-Seite Fotos veröffentlicht, auf denen diverse Produkte aus ihrem Ladengeschäft zu sehen seien, die mit Logos von Louis Vuitton versehen seien und bei denen es sich um Produktfälschungen handle. Hierin sei ebenfalls eine unlautere Rufausbeutung i. S. d. Art. 9 Abs. 1 lit. c) GMV zu sehen.

Auch in dieser Angelegenheit wird unsere Mandantschaft zur Unterlassung, Auskunft, Herausgabe, zum Schadensersatz und zum Ersatz entstandener aufgefordert. Dieser belaufen sich vorliegend auf 3.037,00 €.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner erhalten?

Eine Abmahnung sollte zunächst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall, die Gegenseite könnte sodann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Wir raten jedoch auch davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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