Abmahnungen der Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Partner

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Uns liegen Abmahnungen der Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Partner wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten an dem Werk Martin Solveig & Dragonette - Hello (The Disco Boy Vol. 11) vor. Es wird die Abgabe eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 390,00 € gefordert.

Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen & Partner.

Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

  • Digiprotect
  • Firma B1 Recordings SIA
  • DigiRights Administration GmbH

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Filme.

Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 290,00 € bzw. 390,00 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.

Reagieren, aber richtig!

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die "leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren.

In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien „doch nur die Kinder" gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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