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Abmahnungen der Rechtsanwälte U+C wegen Streamen

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Streaming-Abmahnungen wegen Streamen von Filmen oder Musik im Internet werden aktuell von den Rechtsanwälten U + C - Urmann+Collen - versandt.

U+C verlangt darin, innerhalb einer sehr kurzen Frist eine von U+C vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Vergleichsbetrag von etwa 250 € bis 2500 € zu bezahlen.

Es ist nun zunächst wichtig, dass Sie überhaupt tätig werden. Sie sollten in jedem Fall eine urheberrechtliche Abmahnung ernst nehmen und unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Wir empfehlen, keine Unterlassungserklärungen selbst abzuändern, da dabei schnell Fehler passieren können, die möglicherweise weitere Kostenrisiken nach sich ziehen.

Wichtig ist zudem: Sie sollten unbedingt innerhalb der von der Kanzlei U+C gesetzten Frist tätig werden und innerhalb der Frist eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Anderenfalls riskieren Sie, dass U+C ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie anstrengt, welches mit einem erheblichen Kostenrisiko für Sie verbunden ist.

Bei Fragen zu urheberrechtlichen Abmahnungen können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter info@sz-law.de oder per Telefon unter 0351/8106245.



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