Abmahnung von Warner Bros. für Serien wie The Flash, 2 Broke Girls oder Arrow durch Waldorf Frommer?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH für Serien wie beispielsweise „The Flash“, „2 Broke Girls“ oder „Arrow“ wegen Filesharings erhalten?

Machen Sie sich keine Sorgen, wir können Ihnen helfen! Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Filesharing-Abmahnungen, insbesondere durch Waldorf Frommer. Auch wir haben unseren Sitz in München, haben täglich mit den Anwälten der Kanzlei Waldorf Frommer zu tun und kennen diese bestens. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung per Telefon.

Bewahren Sie Ruhe, wir zeigen Ihnen im Folgenden, auf was Sie zu achten haben und was eine Abmahnung von Warner Bros. für Sie nun bedeutet.

Als erstes ist es für Sie sehr wichtig, dass Sie auf keinen Fall

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • selbstständig Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen,
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben und
  • blind Tipps aus dem Internet folgen.

Sie müssen jedoch umgehend

  • aktiv werden (die Frist ist in der Regel sehr kurz gesetzt) und
  • eine erfahrene und auf Filesharing spezialisierte Anwaltskanzlei wie uns kontaktieren.

1. Was ist eine Abmahnung von Warner Bros und was wird von Ihnen verlangt?

Ihnen wird von Waldorf Frommer vorgeworfen, eine Serie, wie beispielsweise „The Flash“, „2 Broke Girls“ oder „Arrow“, des Rechteinhabers Warner Bros. in einem Portal wie BitTorrent oder PopcornTime illegal heruntergeladen zu haben.

Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass Sie hier auch einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen.

Wenn man in einer Tauschbörse wie BitTorrent oder PopcornTime einen Film oder eine Serie downloadet, stellt man diesen automatisch über seinen Anschluss einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung. Bei PopcornTime ist es genau das Gleiche. Dieses Portal bedient sich nämlich einer illegalen Tauschbörsensoftware und es sieht nur scheinbar wie ein Streamingportal aus.

Genau dieser Upload von Filmen oder Serien wird durch Waldorf Frommer im Namen von Warner Bros abgemahnt.

Der Vorwurf lautet: „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“. In der Regel verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags v. € 519,50 (Serien) und mehr.

2. Wie werden wir Ihnen helfen?

a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung von Warner Bros werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Waldorf Frommer. Sollte sich herausstellen, dass definitiv nicht Sie den Upload vorgenommen, sondern ein Dritter diesen vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Waldorf Frommer vertreten.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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