Abofallen – die häufigsten Tricks der Datingseiten und Flirtportale und was Sie dagegen tun können

  • 5 Minuten Lesezeit

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Das Geschäft mit der Liebe bzw. mit der Einsamkeit von Millionen Singles boomt.

Singlebörsen im Internet gibt es wie Sand am Meer. Einige große Anbieter sind derzeit z. B. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Paidwings AG / PWA *PW AG
  • D.I.E. GmbH bzw. DIE GmbH (früher Ideo Labs GmbH)
  • dateyard AG / DYAG 
  • date4friend AG
  • HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG bzw. Webbilling AG
  • Interdate (C-Date)
  • Frontline Digital GmbH
  • Interyard GmbH
  • Flirtano GmbH
  • Casual Networks B.V.
  • Onmobile Kft

Doch wie kann es sein, dass viele Betroffene auf der Suche nach der Liebe oder einem Abenteuer in eine Abofalle geraten, aus der sie ohne anwaltliche Hilfe kaum selbst herauskommen? Hier finden Sie häufigsten Methoden, die viele Anbieter von Flirtseiten so oder so ähnlich anwenden. Zudem erfahren Sie, was Sie tun können, um die Abbuchungen vom Konto bzw. der Kreditkarte und/oder die Mahnungen zu stoppen.

Kostenlose Anmeldung und das Spiel mit der Neugier

Die Falle beginnt meist mit einem markanten Namen der Datingseite, der die jeweiligen Zielgruppen passgenau ansprechen soll. Von harmlos bis witzig klingenden Datingseiten bis zu speziellen Sexpraktiken ist eigentlich alles zu finden. Hinzu kommen Anpreisungen wie „Finde ein Date in Deiner Umgebung“.

Besonders praktisch: Die Anmeldung ist in fast allen Fällen zunächst völlig kostenlos.

So muss man je nach Flirtseite lediglich verschiedene Angaben über sich und den gewünschten Partner machen und hat meist in wenigen Minuten ein kostenfreies Basisprofil angelegt. Jedoch: Bereits nach kurzer Zeit merkt man, dass man mit einer derartigen Basismitgliedschaft nicht viel anfangen kann. So sind die meisten Funktionen deaktiviert, die notwendig sind, um erfolgreich einen passenden Partner auf der Plattform zu finden. Oftmals können keine oder nur beschränkt Nachrichten gesendet und empfangen werden oder die Profilbilder der anderen Mitglieder werden nur verschwommen angezeigt.

Davon abgesehen kann man sich nicht sicher sein, ob man es tatsächlich mit echten Mitgliedern zu tun hat. Denn eine Recherche der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass viele Anbieter Fake-Profile verwenden, die von Mitarbeitern der Portale gesteuert werden.

Die Sache mit den Schnupper- und Probemitgliedschaften und der automatischen Verlängerung

Alle Funktionen können erst genutzt werden, wenn man eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bucht. „Passenderweise“ bieten viele Unternehmen dafür sog. Schnupper- oder Probemitgliedschaften an. Diese laufen manchmal nur drei Tage, manchmal auch 14 Tage oder 4 Wochen und kosten oft nur einen Euro.

Der Trick an der Sache ist nur, dass nach Ablauf der Testphase das Abo in eine reguläre Mitgliedschaft übergeht – und das meist mit einer Mindestlaufzeit von sechs oder sogar zwölf Monaten. Damit das auch bei möglichst vielen Kunden passiert, werden die Kündigungsfristen so ausgestaltet, dass eine rechtzeitige Kündigung der Probemitgliedschaft kaum möglich ist. So muss bei einigen Anbietern die 14-tätige Schnuppermitgliedschaft 10 Tage vorher gekündigt werden.

Profil löschen ist nicht gleich kündigen

Apropos kündigen: Hier lauern die meisten Fallen der Anbieter. Es beginnt damit, dass oftmals in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Datingseiten-Betreiber ausdrücklich geregelt ist, dass das Löschen des Profils nicht bedeutet, dass auch der Vertrag/das Abo gekündigt wird. Kündigungen werden meist nur akzeptiert, wenn diese per E-Mail, Fax oder per Brief erfolgen.

Doch auch hier sollte man aufpassen: Kündigungen per E-Mail haben im Zweifel den Nachteil, dass Sie kaum werden beweisen können, dass der Empfänger diese auch erhalten hat. Sicherer ist es daher, wenn Sie per Fax oder per Post als eingeschriebenem Brief mit Rückschein kündigen. Bei der Kündigungsfrist müssen Sie zusätzlich bedenken, dass die Postlaufzeit mindestens einen Tag beträgt. Zudem wissen Betroffene oft nicht, wo sie die Kündigung eigentlich hinschicken müssen.

Abbuchungen und Mahnungen

Sie sollten daher darauf achten, dass Sie die Kündigung so versenden, dass Sie einen Nachweis über den Erhalt haben. Zudem sollten Sie auf eine Kündigungsbestätigung bestehen. Genau diese verschicken die Anbieter aber nur selten. Stattdessen erfolgen immer wieder monatliche Abbuchungen vom Konto oder der Kreditkarte, welches man ja leider oftmals bei der Buchung der Probemitgliedschaft bereits angegeben hat.

Können die Beträge nicht abgebucht werden oder lässt man diese mit Hilfe der Bank zurückbuchen, folgen meist sehr schnell Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen. Diese werden oft zunächst von den Anbietern selbst per E-Mail oder per Post verschickt.

Reagiert man hierauf nicht, folgen im nächsten Schritt Mahnungen von Inkassofirmen oder Rechtsanwälten, die die Forderungen eintreiben sollen. Hierbei werden oft angsteinflößende Drohszenarien ausgemalt, da bei Nichtzahlung bspw. eine Klage und die anschließende Vollstreckung eingeleitet werde. Zudem werden in den Schreiben zusätzliche Mahn-, Inkasso-, oder Rechtsanwaltsgebühren verlangt, die zum Teil sehr hoch ausfallen.

Und hier lauert gleich die nächste Gefahr für Betroffene: Um weitere peinliche Mahnungen zu vermeiden, zahlen viele die Beträge und meinen, mit der Zahlung sei die Sache dann erledigt. Da das zugrundeliegende Abo in der Regel jedoch nach wie vor nicht gekündigt ist, folgt in vielen Fällen im nächsten Monat sofort die nächste Mahnung.

Das können Sie tun, um aus der Abofalle zu kommen

Sie sind auch in eine Abofalle getappt? Auf meiner Homepage finden Sie Hilfe zu fast allen bekannten Anbietern von Datingseiten. Für viele Fälle habe ich spezielle Musterschreiben und Vorlagen erstellt, die Sie verwenden können, um die Verträge mit den Datingseiten sicher zu kündigen oder sich gegen die Mahnung von Inkassounternehmen/Rechtsanwälten zu wehren. Auch wenn Sie nicht sicher sind, um welchen Anbieter es sich handelt, können Sie das passende Schreiben einfach eine Suchfunktion finden.

Sollten Sie alleine nicht weiterkommen, steht stehe ich Ihnen bundesweit zur Verfügung, um Sie gegen die Anbieter zu unterstützen.

Ich bin spezialisiert auf Fälle, in denen Betroffene in eine sog. Abofalle geraten sind und habe schon mehrere hundert derartiger Fälle bearbeitet. Aufgrund meiner Erfahrung können die Streitigkeiten mit den Datingseiten meist schnell gelöst werden – und das zu einem transparenten Festpreis. Besuchen Sie einfach meine Webseite oder schreiben Sie hier eine Nachricht. Ich werde mich schnell bei Ihnen melden!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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