Abrechnungsbetrug des Pflegedienstes

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Abrechnungsbetrug des Physiotherapeuten und Pflegedienstes bedeutet, dass eine unstatthafte Delegation an nicht qualifizierte Mitarbeiter, für die sie ein Zertifikat benötigen, erfolgt. Das darf nicht passieren in den folgenden Leistungen: Lymphdrainage, Manuelle Therapie, PNF und dergleichen. Es kann auch sein, dass ein Praxismitarbeiter das Zertifikat hat, aber irgendwann die Praxis wechselt und der Inhaber das nicht meldet. Stattdessen lässt er die Behandlung von anderen, nicht dafür zertifizierten Mitarbeitern durchführen.

Dieser Sachverhalt wird von der Krankenkasse regelmäßig geprüft. Der Physiotherapeut muss den Patienten darüber unterrichten, wenn er eine Therapieform nicht durchführen kann.

Der Abrechnungsbetrug durch den Physiotherapeuten kann durch die Abrechnung von Luftleistungen erfolgen: Wenn der Patient mit Rezepten zum Physiotherapeuten kommt, dieser aber nichts dergleichen leistet und dennoch gegenüber der Krankenkasse voll abrechnet. Mit Hilfe von Urkundenfälschungen kann der Physiotherapeut auch Abrechnungsbetrug begehen: Wenn der Physiotherapeut Patienten andere Leistungen anbietet, als auf dem Rezept stehen. Wenn ein Therapeut einem Patienten anbietet, dass er für seine Verordnungen von Massage eine Form der Thai-Massage bekommt. Ein Abrechnungsbetrug des Physiotherapeuten stellt auch die Veränderung der Leistung dar, wenn der Physiotherapeut mit dem Patienten bei einer Verordnung von beispielsweise Krankengymnastik ausschließlich Massage durchführt.

Die Nichtbeachtung notwendiger Qualitätsanforderungen und die damit verbundene schlechte Organisation der Praxis des Physiotherapeuten stellt auch im Ergebnis eine Form des Abrechnungsbetrugs durch den Physiotherapeuten dar. Wenn Praktikanten in einem Rehazenturm Hausbesuche machen, stellt dies einen Fall des Abrechnungsbetrugs dar. Gerade in einem Rehzentrum muss die Organisationsstruktur sich an den absoluten Standards orientieren. Die Rechtsanwälte Zipper & Partner vertreten Rehazentren, Physiotherapeuten und Pflegedienste in allen Verfahrensstadien. Im Fall von Rehzentren ist Prävention das oberste Gebot. Die Rechtsanwälte Zuipper & Partner sind für ihre Mandanten bundesweit im Einsatz, wenn es um den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs geht. Insbesondere bei der Krankenpflege, der Altenpflege und der Heimpflege sind die Rechtsanwälte und Fachanwälte Zipper & Partner für ihre Mandanten stets kompetent in der Verteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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