Kryptowährungen aus rechtlicher Sicht

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Kryptowährungen – Vermögenswerte im Zeitalter der Digitalisierung

Kryptowährungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit in der Gesellschaft und sind regelmäßig Teil medialer Berichterstattung. Dies gilt vor allem für die bekannteste Kryptowährung, den Bitcoin, der im vergangenen Jahr in El Salvador zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt wurde. Dabei basieren Kryptowährungen auf der Idee der Dezentralität. Die Übertragung erfolgt Peer-to-Peer-, also von Person zu Person, ohne dass eine Bank als Mittelsmann fungiert. Dies geschieht über die sog. Blockchain.
Das Thema Krypto stellt unser Rechtssystem zunehmend vor neue Fragen und hat Berührungspunkte zu mannigfaltigen Rechtsgebieten. Neben steuerrechtlichen Fragestellungen sind für private Investoren vor allem zwei Fragen relevant – „Wie schütze ich mich vor Betrügern? Was passiert im Falle meines Ablebens mit meinen Kryptowährungen?“
Kryptowährungen sind Bestandteil des sog. digitalen Nachlasses. Dieser umfasst diejenigen Inhalte, die ausschließlich digital existieren, wie etwa auch E-Mail-Konten oder Profile auf Social Media Plattformen. Vererbt wird hierbei der kryptografische Schlüssel (sog. Private Key). Ohne diesen Schlüssel können keine Transaktionen vorgenommen werden. Befindet sich der Private Key auf einer Online Wallet, etwa bei einer Kryptobörse, so haben die Erben einen Anspruch auf Zugang zur Wallet. Praktische Probleme können insbesondere dann entstehen, wenn der Erblasser für den Fall seines Ablebens keine Vorkehrungen getroffen hat und der Private Key nicht physisch gespeichert wurde. Es sollte daher stets darauf geachtet werden, dass die Erben an den Private Key gelangen können.
Auch wenn Kryptowährungen selbst wegen der Blockchain-Technologie als besonders manipulationssicher gelten, gibt es dennoch eine Reihe von Risiken und Gefahren. So nutzen Cyberkriminelle die Unerfahrenheit und Unbedachtheit mancher Anleger aus. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Tatbestand des Betrugs sowie dem Ausspähen von Daten zu, beispielsweise durch Identitätsdiebstahl, Phishing oder Vermarktung angeblicher neuer Kryptowährungen oder Kryptobörsen. Betroffenen steht in diesen Fällen gegen den Täter ein Schadensersatzanspruch zu. Damit es jedoch bereits nicht zu einem Betrugsfall wegen einer unseriösen Online-Plattform oder eines angeblich besonders renditeträchtigen Tokens kommt, ist Anlegern allgemein anzuraten, im Vorfeld sorgfältig zu recherchieren und insbesondere nach kritischen Berichten oder Warnungen Ausschau zu halten. Ebenso sollten keine vertraulichen Daten oder Ausweisdokumente leichtfertig preisgegeben werden. Zur Vorbeugung von Phishing sollten Anhänge von E-Mails mit unbekannten Absendern nicht geöffnet werden.
Sollte sich dennoch ein Betrugsfall ereignen, ist schnelles Handeln gefragt. Nach Möglichkeit sollten umgehend so viele Beweismittel wie möglich gesichert und Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. Hilfreich können beispielsweise Screenshots von Chatprotokollen, der Handelsplattform oder der Kontaktdaten des Unternehmens sein.

Foto(s): Manfred Zipper

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