Abzocke der Weko Media LLC und Firmeneintrag

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Weko Media LLC: Ein neuer Name in der Welt der Abofallen

Ein neuer Akteur namens Weko Media LLC macht von sich reden, indem er auf altbekannte Tricks setzt, um insbesondere Kleinunternehmer, Selbständige und Freiberufler in teure Vertragsfallen zu locken. Das Unternehmen nutzt sogenannte Trickformulare, eine Methode, die schon seit Jahrzehnten in der Branchenbuchszene für Unmut sorgt und trotz ihres Alters weiterhin beliebt zu sein scheint.

Weko Media LLC abwehren - so geht's!

Überblick über Weko Media LLC

Mit Sitz im abgelegenen Albuquerque, New Mexico, scheint die Wahl des Standorts auf den ersten Blick unlogisch für ein Unternehmen, das ein Branchenbuch für deutsche Gewerbetreibende und Freiberufler herausgibt. Bei näherer Betrachtung erweist sich die Standortwahl jedoch als strategisch, da das massenhafte Versenden von Trickformularen per E-Mail nach deutschem Recht klar illegal ist. Die geografische Distanz erschwert rechtliche Schritte gegen das Unternehmen, was Weko Media LLC ermöglicht, ihre dubiosen Geschäfte ungestört fortzusetzen.

Die Vorgehensweise von Weko Media LLC

Das Unternehmen versendet ein sogenanntes Trickformular, das offiziell als Firmeneintrag deklariert ist und das jeweilige Bundesland des Adressaten nennt, um den Anschein von Legitimität zu erwecken. Im Zentrum des Formulars steht ein Kasten mit vorab eingetragenen Daten des Empfängers. Ein begleitender Text erläutert, dass der Preis für den Eintrag 930 € netto pro Jahr beträgt und sich der Vertrag automatisch um weitere zwei Jahre verlängert, sollte er nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf mindestens 1.860 € netto.

Das Portal Firmeneintrag.net

Das unternehmenseigene Portal Firmeneintrag.net spielt im Vergleich zu etablierten Branchenbuchportalen eine marginale Rolle und bietet kaum Mehrwert. Es scheint unwahrscheinlich, dass über dieses Portal nennenswerte Kundenakquise betrieben werden kann, was den Verdacht eines umfassenden Betrugs nahelegt.

Umgang mit Rechnungen von Weko Media LLC

Die Rücksendung des ausgefüllten Trickformulars führt prompt zur Zusendung einer Rechnung, was viele Empfänger überrascht, da ihnen nicht bewusst war, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Viele zahlen in der Hoffnung, die Angelegenheit damit zu bereinigen, doch eine weitere Rechnung für das folgende Vertragsjahr folgt unweigerlich. Wer nicht fristgerecht kündigt, sieht sich mit einer automatischen Vertragsverlängerung konfrontiert.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei 

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke schützen lassen, Logo schützen lassen) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge (Software as a Service) und IT-Verträge und alles was Sie sonst noch rund um Software benötigen, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.

Verteidigung gegen die Rechnungen von Weko Media LLC

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandanten vertreten, die von solchen Praktiken betroffen waren, und konnte sie vor hohen Zahlungen schützen. Wenn Sie ebenfalls ein solches Formular unterzeichnet und eine Rechnung erhalten haben, bieten wir schnelle und kompetente bundesweite Vertretung an. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur unverbindlichen Kontaktaufnahme finden Sie auf unserer Webseite.

Weko Media LLC abwehren - so geht's!



Foto(s): LL

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