✅ Logo schützen lassen Kosten, Ablauf - Fachanwalt berät zum Logoschutz

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Logo schützen lassen: Einführung in den Logoschutz


Logo schützen lassen: Das Logo eines Unternehmens ist mehr als nur ein visuelles Symbol; es ist ein wesentlicher Bestandteil der Markenidentität, wewegen man unbedingt ein logo schützen lassen sollte. Im unternehmerischen Verkehr, wo Professionalität und Vertrauen Schlüsselwerte sind, spielt das Logo eine entscheidende Rolle. Das Logo kann nicht nur urheberrechtlich, sondern auch als Logo markenrechtlich geschützt werden. In diesem Artikel konzentrieren wir auf den markenrechtlichen Logoschutz, bei dem der Schutz des visuellen Erscheinungsbildes im Vordergrund steht. Wir zeigen auf, warum man ein Logo schützen lassen sollte und warum man ein Logo nicht patentieren lassen kann. Ein Logo ist ein Zeichen, das Waren und Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens identifiziert und sie von anderen unterscheidet. Ein Logo in Verbindung mit einem Markennamen kann als Wort-/Bildmarke geschützt werden. In Deutschland muss der Antrag auf Eintragung in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gestellt werden. Für die Markenanmeldung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie beispielsweise die Unterscheidungskraft. Unter anderem ist es daher wichtig, die Grundlagen des Markenrechts zu verstehen und zu wissen, wie Sie Ihr Logo schützen lassen und als

Logo eintragen können. Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass man kein Logo patentieren lassen kann. Wollen Sie Ihr Logo schützen lassen, finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Logoschutz und Logo schützen lassen Kosten:


Logo schützen lassen - LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


Logo patentieren lassen: Darum ist das nicht möglich


Häufig treten Mandanten an uns  heran, die ein Logo patentieren lassen wollen. Es ist jedoch nicht möglich, ein Logo patentieren zu lassen. Patente sind technische Schutzrechte, die immer eine Erfindung zum Gegenstand haben. Ein Logo ist keine solche Erfindung, weswegen Logo patentieren lassen nicht möglich ist. Wer also ein Logo patentieren lassen möchte, sollte ein Logo schützen lassen. Gerne beraten wir zum Unterschied "Logo patentieren lassen" und "Logo schützen lassen".


Wann und warum ein Logo schützen lassen und kein  Logo patentieren lassen?


Der Schutz eines Logos sollte nicht aufgeschoben werden. Sobald Ihr Logo entworfen ist, ist es an der Zeit, über den Markenschutz nachzudenken. Ein rechtlich geschütztes Logo sichert Ihre Markenidentität und verhindert, dass andere Ihre visuellen Elemente für ihre Zwecke nutzen. Dieser Schutz sollte bereits vor der Ingebrauchnahme bestehen, damit niemand Ihre Marke verletzen kann und es nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Auf diese Weise behält Ihr Unternehmen seine Individualität und Originalität und Sie haben das alleinige Nutzungsrecht an Ihrem Logo. Sollte ein Dritter Ihr Logo unerlaubt verwenden, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. So haben Sie Rechtssicherheit und Ihre Kunden haben mehr Vertrauen in Ihr Unternehmen. Wir empfehlen daher unbedingt, dass Sie Ihr Logo schützen lassen. Das kann man mit dem Logoschutz erlangen, man kann hingegen kein Logo patentieren lassen.


Logo sichern lassen: warum erfolgreiche Unternehmen ihr Logo sichern lassen


Es gibt mehrere gute Gründe, warum man ein Logo sichern lassen sollte.

Hat man ein Logo sichern lassen, erwirbt man das ausschließliche Recht, es für die beworbenen Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Dadurch wird verhindert, dass andere Unternehmen ein identisches oder verwechselbar ähnliches Logo verwenden, was zu Verwechslungen bei den Kunden führen könnte. Insofern sollte ein Unternehmen sein Logo sichern lassen.

Hat ein Unternehmen sein Logo sichern lassen, hat es einen klaren Rechtsanspruch gegenüber Dritten, die Ihr Logo unerlaubt verwenden. So können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die unerlaubte Nutzung zu unterbinden und gegebenenfalls Schadenersatz fordern.

Ein geschütztes Logo kann den Wert Ihres Unternehmens steigern. Es ist ein immaterieller Vermögenswert, der das Unternehmen für Investoren, Partner und potenzielle Käufer attraktiver macht. Auch aus diesem Grund sollte man ein logo sichern lassen.

Ein einzigartiges und geschütztes Logo trägt zur Schaffung und Aufrechterhaltung einer starken Markenidentität und eines positiven Images bei. Es hilft Kunden, Ihre Produkte oder Dienstleistungen schnell zu identifizieren und von denen der Konkurrenz zu unterscheiden. Zur Rechtssicherheit sollte man aber das Logo sichern lassen.

Logo sichern lassen bietet in vielen Ländern langfristigen Schutz - oft kann dieser durch einfache Verlängerungsverfahren nahezu unbegrenzt aufrechterhalten werden.

Allein die Tatsache, dass ein Unternehmen ein Logo hat sichern lassen, kann andere Unternehmen davon abhalten, ein ähnliches Logo zu verwenden.

Hat ein Unternehmen ein Logo sichern lassen, kann dieses lizenziert werden, was eine zusätzliche Einnahmequelle für das Unternehmen darstellen kann. Sie können anderen Unternehmen erlauben, Ihr Logo gegen eine Gebühr zu verwenden.

Insgesamt bietet der Schutz eines Logos nicht nur rechtlichen Schutz, sondern unterstützt auch die Marketing- und Geschäftsstrategien eines Unternehmens, indem es die Markenidentität stärkt und zum Unternehmenswert beiträgt. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Logo sichern lassen.


Logo schützen lassen Schritt für Schritt


Der Prozess, wenn man ein Logo schützen lassen mölchte, beginnt mit einer sorgfältigen Auswahl des Logos. Es folgt eine umfassende Markenrecherche, um die Einzigartigkeit des Logos sicherzustellen. Anschließend wird eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Dieser Schritt ist entscheidend und sollte sorgfältig durchgeführt werden. Schließlich muss das Logo weiter überwacht und bei Angriffen verteidigt werden. Hier finden Sie einen Leitfaden, der Sie von der Entwicklung bis hin zum Schutz Ihres Logos begleitet. Praktische Tipps und Hinweise auf besondere Hürden bei der Logoanmeldung beim DPMA helfen Ihnen, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen wollen.


Die Idee  


Bevor Sie ein Logo schützen lassen, müssen Sie sich überlegen, wie Ihr Logo aussehen soll. Die folgenden Fragen können Ihnen dabei helfen:

  • Wofür steht Ihr Unternehmen?
  • Welche Qualität soll Ihr Unternehmen haben?
  • Welche Assoziationen sollen mit Ihrem Unternehmen verbunden werden?
  • Wie soll das Logo auf Ihre Kunden wirken?
  • Welche Farben sollen Ihr Logo und Ihre Produkte tragen?
  • Mit welchen Symbolen oder Zeichnungen wollen Sie arbeiten?
  • Welche Zielgruppe soll Ihr Unternehmen mit dem Logo ansprechen?
  • Welcher Name ist einprägsam?
  • In welchen Ländern soll Ihr Unternehmen mit dem Logo vertreten sein?
  • Hat der Name in einem anderen Land eine falsche oder unerwünschte Bedeutung?
  • Haben Sie einen möglichst einzigartigen Namen gewählt?

Bereits in diesem frühen Stadium kann Ihnen ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt helfen. Er kann Sie beraten und eine erste Einschätzung geben.


Recherche bevor Sie ein Logo schützen lassen


Bevor Sie Ihr Logo schützen lassen,  erfolgt die Logorecherche. Bei der Logorecherche wird Ihr Logo mit allen anderen eingetragenen Logos in allen relevanten Registern verglichen. Es wird geprüft, ob Ihr Logo mit älteren Marken kollidiert. Eine Kollision liegt vor, wenn Ihr Logo zu ähnlich oder sogar identisch mit dem eingetragenen Logo in den jeweiligen Nizzaklassen ist (= relative Schutzhindernisse). Die Nizza Klassifikation ist ein System zur Einordnung von Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen. Insgesamt gibt es 45 Waren- und Dienstleistungsklassen, aus denen Sie theoretisch so viele auswählen können, wie Sie ihre Marke schützen lassen wollen. Wählen Sie aber nicht zu viele aus, denn Ihr Logo muss spätestens nach 5 Jahren in den eingetragenen Klassen benutzt werden. Andernfalls können Konkurrenten oder Dritte die Löschung Ihres Logos in der nicht benutzen Klasse beantragen. Für die Logorecherche reicht eine einfache Suchmaschine wie Google nicht aus, da dort unter anderem nicht ersichtlich ist, ob das Logo noch besteht, in welchen Klassen es geschützt ist oder seit wann der Schutz besteht. Deshalb sollte Sie diese Recherche einem Experten überlassen. Spezialisierte Anwälte haben Zugriff auf sämtliche Datenbanken und können Ihnen innerhalb kürzester Zeit eine zuverlässige Auskunft geben.

Die Logorecherche ist deshalb wichtig, weil das Markenamt in Deutschland (DPMA) – das für die Logoanmeldung in Deutschland zuständig ist – gerade nicht prüft, ob Ihr Logo mit einem älteren Logo kollidiert. Ist Ihr Logo einem anderen Logo zu ähnlich oder gar identisch ist, haben Sie das Markenrecht eines anderen verletzt und müssen mit Schadens- und Unterlassungsansprüchen rechnen. Es empfielt sich daher, vor der Logoanmeldung eine gründliche Logorecherche durchzuführen –möglichst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Nur so können Sie ohne Komplikationen Ihr Logo schützen lassen


Logo schützen lassen durch Anmeldung


Die Logoanmeldung ist mit den notwendigen Unterlagen bei dem zuständigen Markenamt – in Deutschland das DPMA – per Post oder elektronisch einzureichen. Nach der Zahlung der Anmeldegebühren beginnt das DPMA mit der Prüfung der Logoanmeldung. Dabei beschränkt sich das DPMA auf die Prüfung der absoluten Schutzhindernisse. Absolute Schutzhindernisse sind unter anderem fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, die für die Allgemeinheit freizuhalten sind, in dem Namen enthaltene Hoheitszeichen oder ein Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung. Haben Sie gegen keine absoluten Schutzhindernisse verstoßen, trägt das Markenamt Ihr Logo in das Markenregister ein und Ihr neues Logo wird im Markenblatt veröffentlicht. Jetzt ist Geduld gefragt. Denn nach der Veröffentlichung kann eine ältere Marke innerhalb von 3 Monaten einen Widerspruch gegen die Neueintragung einlegen. Ein Widerspruch ist erfolgreich, wenn relative Schutzhindernisse bejaht werden. Ihr Logo ist also zu ähnlich oder identisch mit einem älteren Logo. Daraufhin wird Ihr Logo gelöscht. Wenn Sie aufgrund einer gründlichen Logorecherche alles richtig gemacht haben, wird kein Widerspruch eingelegt. Ihr Logo wird nun 10 Jahre geschützt und der Schutz kann gegen eine zusätzliche Gebühr verlängert werden. So können Sie Ihr Logo schützen lassen.


Logo schützen durch Überwachung 


Haben Sie Ihr Logo schützen lassen, ist es damit aber noch nicht getan. Denn nur weil Sie keine Logoverletzung begangen haben, heißt das nicht, dass andere es nicht tun. Nicht jeder recherchiert so gründliche und umfassende wie Sie, und so wie das DPMA bei Ihrer Anmeldung keine relativen Schutzhindernisse prüft, prüft es dies auch nicht bei einer Markenanmeldung eines Dritten. Wenn ein neues Logo mit Ihrem bereits eingetragenen Logo kollidiert, kann dieses Logo trotzdem eingetragen werden, wenn Sie nichts dagegen unternehmen. Deshalb sollten Sie Ihr Logo entweder selbst oder – noch sicherer – durch einen Rechtsanwalt überwachen lassen. Das heißt, wenn neue Logos im Markenblatt veröffentlicht werden, wird dieses Logo mit Ihrem Logo verglichen und auf relative Schutzhindernisse geprüft. Verletzt das neue Logo Ihr Logo, können Sie innerhalb der ersten 3 Monate einen Widerspruch gegen den die Logoeintragung einlegen. Dadurch können Sie eine Logoverletzung kostengünstig verhindern.


Logo schützen durch Verteidigung 


Im Falle eines Angriffs auf Ihres Logos während der Schutzdauer setzen wir unser juristisches Verständnis und unsere langjährige Erfahrung ein, um Ihr Logo zu verteidigen. Wir versuchen zunächst den außergerichtlichen Weg, gehen aber, wenn nötig, auch vor Gericht. Wir kennen alle Methode, damit IhrLogo geschützt bleibt.


Logo schützen lassen - rechtliche Grundlagen


Das Markengesetz (MarkenG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Logos in Deutschland. Es ist wichtig, sich mit den relevanten Bestimmungen vertraut zu machen und zu verstehen, wie das Gesetz auf Ihr Logo anzuwenden ist. Internationale Schutzmechanismen sind ebenfalls zu berücksichtigen, insbesondere wenn Sie planen, Ihr Logo global zu etablieren. Für einen Laien kann dies schwierig sein, vor allem wenn Sie sich auf den Aufbau Ihres Unternehmens konzentrieren möchten. Sie sollten sich daher an spezialisierte Anwälte wenden, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen wollen.



Logo schützen lassen Kosten und Dauer


Logo schützen lassen Kosten: Die Kosten für die Registrierung eines Logos variieren, und es ist wichtig, diese im Voraus zu kennen. Die Dauer des Verfahrens kann ebenfalls variieren, daher ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren.

Logo patentieren lassen

Man kann kein Logo patentieren lassen. Logoschutz kann man lediglich über das Markenrecht und das Urheberrecht erlangen. Da es sich bei einem Logo nicht um eine Erfindung handelt, kann man kein Logo patentieren lassen.


Häufige Fehler beim Logo schützen lassen vermeiden


Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines zu allgemeinen Logos oder die Vernachlässigung der Markenrecherche. Außerdem wird oft vergessen, die zum Namen passenden Domainnamen zu sichern. Ein umfassendes Waren- und Dienstleistungsverhältnis ist ebenso unerlässlich wie die Markenrecherche. Außerdem sollte man an die Zukunft denken und einen Namen wählen, der auch international passt. Diese Fehler können den gesamten Prozess des Markenschutzes gefährden und sollten daher vermieden werden, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen wollen.


Vorteile eines geschützten Logos


Haben Sie Ihr Logo schützen lassen, bietet dies zahlreiche Vorteile, wie rechtlichen Schutz und Wettbewerbsvorteile. Es stärkt das Vertrauen in Ihr Logo und sichert Ihre Position auf dem Markt. Sie haben umfassende Nutzungsrechte gegenüber Dritten und könne die unberechtigte Nutzung untersagen. Benutzt ein Dritter Ihr Logo ohne Ihre Zustimmung, können Sie markenrechtliche Ansprüche geltend machen. Außerdem können Sie die Rechte eines neuen Logos, das auf Ihrem Logo basiert und sich eintragen lässt, nicht verletzen. Sie sind rechtlich abgesichert und können sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren.


Schutz des Logos im Internet


In der digitalen Welt ist es besonders wichtig, dass Sie Ihr Logo schützen lassen. Online-Logoüberwachung und proaktive Maßnahmen bei Verletzungen im Internet sind unerlässlich, um die Integrität Ihres Logos zu wahren. Eine umfassende und gründliche Markenüberwachung hilft Ihnen dabei, eine Logoverletzung kostengünstig und schnell zu beseitigen.


Logo schützen lassen: Vorgehen bei Markenrechtsverletzungen


Wenn Sie eine Verletzung Ihres Logos feststellen, ist es wichtig, schnell und entschieden zu handeln. Das Erkennen einer Verletzung und die Einleitung rechtlicher Schritte sind entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren. Eine Logoverletzung ist gegeben, wenn ein Dritter Ihr Logo nachahmt oder ihr zu ähnlich ist, sie zur Bezeichnung eigener Produkte verwendet, das selbe Logo erneut anmeldet, einen Handel oder eine Firma so bezeichnet, sie auf Verkaufsseiten oder zur Promotion verwendet. Allgemein gesprochen liegt eine Logoverletzung dann vor, wenn ein Dritter Ihr eingetragenes Logo ohne Ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr benutzt. Die Folgen einer Logoverletzung sind divers. Zuerst kann der Logoinhaber mithilfe einer Abmahnung einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen. Die Abmahnung beinhaltet die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Unterschreibt der Verletzer diese Unterlassungserklärung, ist er im Wiederholungsfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Darüber hinaus kann der Logoinhaber im Falle eines Vermögensschadens Schadensersatz geltend machen. Die Verletzung muss jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sein. Außerdem kann ein Auskunftsanspruch über die Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und des Abnehmers, über die Menge der hergestellten, bestellten oder gelieferten Waren sowie über den Vertriebsweg und die Herkunft der Waren bestehen. Ist der Aufwand nicht unverhältnismäßig, kann der Logoinhaber gegen den Verletzer einen Vernichtungsanspruch geltend machen. Falls die Ansprüche außergerichtliche nicht zum Erfolg führen, setzen wir diese für Sie gerichtlich durch.


Logo schützen lassen international


Der Schutz eines Logos beschränkt sich nicht nur auf Deutschland. Die Berücksichtigung EU-weiter und globaler Schutzmechanismen ist wichtig, besonders wenn Sie eine internationale Präsenz anstreben. Für einen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine sogenannte Unionsmarke beantragt werden. Das EUIPO hat ihren Sitz in Alicante, Spanien und auch die Unionsmarke gewährt einen Schutz von 10 Jahren, der beliebig oft verlängert werden kann.

Außerdem können Sie eine eingetragene deutsche Marke (sog. Basismarke) in das internationale Register eintragen und so den Schutz auf beliebig viele Länder weltweit erweitern. Einen Antrag für die sogenannte IR-Marke erfolgt über das nationale Markenamt – in Deutschland also beim DPMA – bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Wenn Sie also Ihr Logo schützen lassen wollen, sollten Sie das auch international mit einer EUIPO Markenanmeldung tun:


EUIPO Markenanmeldung


Anpassung des Logos und Markenrecht


Änderungen an Ihrem Logo können rechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, Strategien zur Anpassung zu entwickeln, ohne das Markenrecht zu verletzen. Ein einmal angemeldetes und eingetragenes Zeichen eines Logos kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Die Waren- und Dienstleistungsklassen hingegen können jederzeit eingeschränkt, jedoch nicht ohne eine Neuanmeldung dieser Klassen erweitert werden. Achten Sie daher bereits bei der Markenanmeldung darauf, wie Ihr Logo aussehen wird.


FAQs zum Thema "Logo schützen lassen"


1. Was sind die ersten Schritte, wenn ich ein Logo schützen lassen möchte?

Sammeln Sie zunächst Ideen für einen Namen oder ein Zeichen für Ihr Logo. Danach sollten Sie sich mit dem Logorecht beschäftigen, um über die rechtlichen Kenntnisse zu verfügen. Anschließend beginnt auch schon die Markenreche in allen möglichen Datenbanken. Ein Anwalt kann dabei sehr hilfreich sein.


2. Logo schützen lassen: Wie lange dauert der Prozess in Deutschland?

Bis zum vollständigen Schutz können bis zu 8 Monate vergehen. Aufgeteilt in:

einen Monat: Ideensammlung, Logorecherche und Ausfüllen der Unterlagen

drei bis vier Monate: Bearbeitungszeit beim DPMA drei Monate: Widerspruchsfrist


3. Was kostet es, wenn ich ein Logo schützen lassen möchte?

Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantwortet, denn es kommt– wie fast immer in Jura – drauf an wo Ihr Logo geschützt werden soll, wie viele Klassen eingetragen werden sollen und ob Sie ein schnelleres Eintragungs- und Anmeldeverfahren wünschen. 


4. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Logo einzigartig ist?

Durch eine umfassende Logorecherche, die Eintragung in das Markenregister, die Logoüberwachung und die Logoverteidigung sichern Sie die Einzigartigkeit Ihres Logos. Erst dann sollten Sie Ihr Logo schützen lassen.


5. Was passiert, wenn jemand mein geschütztes Logo verwendet?

Bei der unerlaubten Benutzung Ihres Logos können Sie außergerichtlich vorgehen, indem Sie Unterlassungsansprüche, Schadensansprüche, Vernichtungsansprüche oder auch Auskunftsanspruche geltend machen. Damit sparen Sie sich Gerichtskosten und beseitigen die Logoverletzung. Führt dieser Weg nicht zum Erfolg, so können sie vor Gericht Klage erheben oder eine einstweilige Verfügung beantragen.


6. Kann ich international mein Logo schützen lassen?

Ein Logo kann sowohl national in Deutschland beim DPMA also auch international geschützt werden. International kann das Logo beim EUIPO mit der Unionsmarke und weltweit mit der IR-Marke geschützt werden. Das Logo muss beim nationalen Amt angemeldet werden und wird von der WIPO bearbeitet und eingetragen, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen wollen.


Kooperation mit Ihrem Anwalt beim Thema Logo schützen lassen


Die Auswahl des richtigen Anwalts und die Zusammenarbeit mit ihm im Prozess des Logoschutzes sind von unschätzbarem Wert. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie durch den komplexen Prozess führen und sicherstellen, dass Ihr Logo effektiv geschützt ist. Wir sind eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München und unterstützen Sie bundesweit beim Schutz Ihres Logos. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie in allen rechtlichen Fragen. Dafür können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch oder über das unten stehende Kontaktformular kontaktieren, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen wollen:


Anwalt für Markenrecht - LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte



Foto(s): LL

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