Ein Dauerbrenner seit Jahren ist die Problematik der versteckten Abofallen im Internet. Gerade
hat Günther Jauch bei Stern TV exklusiv darüber berichtet.
Ahnungslos surft man im Internet,
um sich zu informieren, vielleicht nach Spielen für den Geburtstag der Kinder zu suchen, nach
Rezepten oder Gratissoftware etc. Oft wird man auf solchen Seiten aufgefordert, seine
personenbezogenen Daten einzugeben. Versteckt am unteren Ende der Seite findet sich kleiner Schrift
der Hinweis, dass der Service des Anbieters Kosten verursacht. Regelmäßig wird nicht nur eine
Einmalzahlung, sondern sogar ein ganzes (Jahres-)Abo verursacht.
Der Verbraucher bekommt
zunächst gar nichts davon mit und erhält einige Zeit später eine Rechnung für ein vermeintlich
abgeschlossenes Abo im Internet. Wird die erste Rechnung in dem Glauben, nicht dafür verantwortlich
zu sein, nicht bezahlt, kommt bald darauf ein Schreiben vom Inkassobüro oder von einem Rechtsanwalt
ins Haus. Hier treiben bekannte Namen ihr Unwesen, so z.B. die Münchner Rechtsanwältin Katja
Günther, der Rechtsanwalt Olaf Tank und andere.
Wie aber reagieren auf eine solche Rechnung
oder ein Mahnschreiben des Inkassobüros oder des Anwalts?
Zunächst sollte geprüft werden,
ob hier tatsächlich eine Abofalle vorliegt. In den meisten Fällen wird aber davon auszugehen sein.
In erster Linie sollten Sie dann die Ruhe bewahren und einen Rechtsanwalt kontaktieren, der mit
Ihnen zusammen das weitere Vorgehen bespricht.
Die Rechnung oder Mahnung sollte aber auf
keinen Fall beglichen werden. Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt wird Ihnen raten, ein Schreiben
an die Gegenseite aufzusetzen und dem Betreiber die Unwirksamkeit des vermeintlich zustande
gekommenen Vertrages zu vermitteln.
Hier wird durch den Rechtsanwalt hilfsweise der Widerruf
des Vertrages erklärt und dieser vorsorglich auch noch angefochten. Mit dieser Vorgehensweise sind
Sie auf der sicheren Seite.
Es kann sich auch lohnen, in die Offensive zu gehen und
insbesondere die mahnenden Rechtsanwälte auf der Gegenseite auf Schadensersatz zu verklagen. So hat
das Amtsgericht Karlsruhe bereits entschieden, dass eine bekannte Rechtsanwältin dem zu Unrecht
angemahnten Verbraucher Schadensersatz zahlen muss.
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