Achtung Fake im Umlauf: Phishing-Mail getarnt als Postbank-Mail

  • 4 Minuten Lesezeit

Aktivierung Websicherheitssystem BestSign

Wie häufig in den vergangenen Wochen sind Kunden der Postbank verstärkt mit Phishing-Angriffen konfrontiert.

Neben dem Versand von SMS, ist auch eine E-Mail aktuell im Umlauf. Die Kunden werden informiert, dass ab sofort das neue Web-Sicherheitssystem aktiviert werden muss. Dies könne einfach und schnell über einen Link in der E-Mail erledigt werden.

Die unpersönliche Anrede, die Begründung und der Rechtschreibfehler am Anfang der E-Mail lassen schnell erkennen, dass die E-Mail betrügerische Absichten von Phishing-Kriminellen verfolgt.

Diese haben es auf Ihre vertraulichen Daten abgesehen. Wir empfehlen daher, diese E-Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben.

So enttarnen Sie Phishing: 10 Anzeichen

  1. Oftmals weicht die Absenderadresse nur leicht von der offiziellen Adresse einer bekannten Organisation ab.

  2. Phishing-Mails und -SMS enthalten häufig Rechtschreib- und Grammatikfehler, die auf eine mangelnde Professionalität hinweisen.

  3. Die Nachricht beginnt mit einer unpersönlichen Anrede wie "Sehr geehrter Kunde" oder "Lieber Nutzer".

  4. In der Nachricht wird oft ein dringendes Problem oder eine Bedrohung für Ihr Konto, Ihre Daten oder Ihr Geld vorgetäuscht.

  5. Phishing-Nachrichten fordern Sie häufig auf, persönliche Daten wie Passwörter oder Kontodaten preiszugeben.

  6. Die Nachricht enthält Links zu Websites, die verdächtig oder unbekannt aussehen.

  7. Phishing-Mails enthalten oft Anhänge, die Schadsoftware oder Viren enthalten.

  8. In Phishing-Nachrichten fehlen häufig Kontaktinformationen zu der angeblichen Organisation.

  9. Die Nachricht kann ungewöhnlich formatiert sein oder ein schlechtes Design aufweisen.

  10. Phishing-Mails kommen meist unerwartet und nicht im Zusammenhang mit einer aktuellen Transaktion.

Verhalten bei Phishing und Internetbetrug: 5 Schritte

  1. Passwörter ändern

  2. Verknüpfte Apps und Geräte kontrollieren

  3. Banken und Kreditkartenunternehmen informieren

  4. Kontobewegungen auf verdächtige Transaktionen überwachen

  5. Anzeige bei der Polizei erstatten

Haben Sie Geld verloren? Geben Sie nicht auf!

Als Anwälte für Bankrecht setzen wir uns jeden Tag für betrogene Konto- und Kreditkarteninhaber ein. In den vergangenen 3 Jahren sind mehrere Hundert Fälle von Online Banking- und Kreditkartenbetrug bei uns eingegangen. Für die Betrogenen geht es dabei um viel Geld. 

Obwohl die Betrüger in aller Regel nicht greifbar sind, sollten Sie den Betrug bei der Polizei anzeigen. Denn wenn Ihrerseits keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, können Sie Schadensersatz von Ihrer Bank erhalten.

Dass die Bank Ihr Konto nicht ausreichend schützt, wird diese gewöhnlich zunächst abstreiten. Z.B. mit einer Formulierung wie: “Durch Freigabe der Transaktion haben Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt, daher kann der entstandene Schaden von uns nicht ausgeglichen werden.”

Doch Sie sollten keinesfalls aufgeben! Der Streit mit der Bank endet selten in einem bankseitigen, geringfügigen Vergleichsangebot. Weitaus häufiger wird der Schadensersatz vollumfänglich bestritten. Spätestens an diesem Punkt sollten Sie einen fachlich versierten Anwalt dazu holen.

Erfahrungen von Ratsuchenden

Die Kanzlei CDR Legal berät jeden Tag Ratsuchende nach einem Online Banking Betrug bzw. Kreditkartenbetrug durch Phishing. Falls Sie selbst betroffen sind, können Sie sich auf unsere Kompetenz im Rechtsgebiet sowie unsere ehrliche Einschätzung verlassen.

“Sehr schnelle Reaktion. Bereitschaft der Prüfung der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung, nette Gesprächsführung.” (13.04.2023)

“Frau Ruppel hat im Bereich Phishing/Kontobetrug ein sehr freundliches Erstgespräch mit mir geführt. Sie hatte mir auch gleich einen sehr guten Hinweis zur Hausratversicherung gegeben, daran hätte ich nie gedacht. Vielen Dank, ich hoffe hier weiter zu kommen. Frau Ruppel kann ich nur weiterempfehlen.” (12.04.2023)

“Das Erstgespräch mit Schilderung unseres Falles mit Frau Ruppel war für uns sehr angenehm. Wir erhielten von Ihr seriöse und kompetente Hinweise, wie wir uns erst einmal verhalten sollten, bevor wir Ihre eigentliche Hilfe bräuchten. Unsere ERGO wurde auch sofort akzeptiert. Tolle Anwältin in toller Kanzlei.” (13.02.2023)

Kostenfreie Ersteinschätzung

Sie sind unsicher, ob Sie Ansprüche gegen Ihre Bank geltend machen und sich die Beauftragung unserer Kanzlei für Sie lohnen könnte? Falls Sie grundsätzlich an der Beauftragung eines Anwalts für Ihren Fall interessiert sind, bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.

Hierbei schätzen wir Ihren individuellen Betrugsfall ein und geben Ihnen unsere ehrliche Meinung zu Ihren Aussichten im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrer Bank.

So erreichen Sie uns

Über uns

Corinna Ruppel nutzt die Fachexpertise aus ihrer langjährigen Tätigkeit als Syndikusanwältin im Bankensektor, um Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen im Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht zu beraten und zu vertreten.

Dabei legen Frau Ruppel und ihr Team besonderen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten.

Weitere Informationen: Frau Ruppel im Portrait

Foto(s): 204077439 – Phishing scam, hacker attack © Rogatnev, https://stock.adobe.com/, Verbraucherzentrale,

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