Achtung! Kanzlei pixel.law verschickt Abmahnung wegen unberechtigte Bildnutzung

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt was ab?

Die Kanzlei pixel.law mahnt im Auftrag von Herrn Benjamin Thorn eine Urheberrechtsverletzung ab. Es wird vorgeworfen, dass die Lichtbilder von Herrn Thorn ohne Erlaubnis online genutzt wurden. Da allein der Urheber entscheiden kann, wie und wo seine Lichtbilder genutzt werden, ist die Verwendung fremder Bilder immer mit einem hohen Risiko verbunden.

2. Was fordert die Kanzlei pixel.law?

Die Rechtsanwälte von pixel.law verlangen, dass die Abgemahnten

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben
  • und Schadensersatz in Höhe von 800 € sowie der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 550 € zahlen.

3. Abmahnung erhalten und jetzt?

Bitte versuchen Sie Ruhe zu bewahren, denn vorschnelles Handeln bringt bei einer Abmahnung nichts. Natürlich ist es wichtig, die Fristen einzuhalten, aber Sie sollten nicht vor einer anwaltlichen Prüfung die beigefügten Schreiben unterzeichnen oder die Summe überweisen.

Bei der individuellen Prüfung Ihrer Situation kann Ihnen ein Anwalt in der Regel weitere Handlungsalternativen aufzeigen. So empfiehlt es sich oftmals die Unterlassungsunterklärung abzuändern (modifizieren), da die vorgefertigte Erklärung meistens zu weit gefasst ist und Sie sich damit zu hohen Vertragsstrafen verpflichten.

Des Weiteren kann ein spezialisierter Anwalt auch die Kosten für Sie minimieren, da die Beträge der abmahnenden Kanzleien viel zu hoch angesetzt sind. Gern helfe auch ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz weiter. Meine Kanzlei hat sich schon seit Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert und daher wissen wir genau, wie man richtig reagiert.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Unterschreiben Sie weder die vorgefertigte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Suchen Sie vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoß an den Lichtbildern von Benjamin Thorn erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.

Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Pauschalpreisen.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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