Adler Modemärkte AG im Sanierungsverfahren

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Die Adler Modemärkte AG, Haibach bei Aschaffenburg, ist eine Tochtergesellschaft der Steilmann SE. Teile des Steilmann-Konzernes befinden sich seit 2016 in einem Insolvenzverfahren bei dem Insolvenzgericht in Dortmund unter dem Aktenzeichen 251 IN 34/16.

Einige Tochtergesellschaften der Steilmann Gruppe haben Anleiheemissionen getätigt, wobei die Emittentinnen nachträglich auf andere weitere Emittentinnen verschmolzen wurden. Es besteht eine komplexe, aber nachvollziehbare Anspruchskette für die Anleihegläubiger.

In dem Schutzschirmverfahren über das Vermögen der Adler Modemärkte AG beim Amtsgericht Aschaffenburg sollten die Anleihegläubiger der insolventen Steilmann SE und der STB Fashion Holding GmbH ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Dieses ist erforderlich, damit sie bei der Sanierung der Adler Modemärkte AG nicht leer ausgehen. Der Unternehmenswert der Adler Modemärkte AG ist hoch. Von den Arbeitnehmervertretungen wird das Unternehmen als gesund bezeichnet.

Welche Gläubiger können Ansprüche geltend machen? Es sind die Gläubiger der Anleihe 2012/2017 WKN AIPGWZ über 45 Mio. Euro, der Anleihe 2014/2018 WKN WKN A 12UAE über 33 Mio. Euro und der Anleihe 2015/2017 WKN A 14J4G über 10 Mio. Euro.

Die erste Anleihe ist bis zu einer Höhe von 30, 6 Millionen  Euro durch den Verkauf der Adler Modemärkte AG gesichert.

Die Gläubiger der zweiten und dritten Anleihe werden dann im Rang bedient, wenn die Gläubiger der vorrangigen ersten Anleihe voll  befriedigt sind.

An die Stelle des Verkaufs tritt vorliegend der Insolvenzplan im Rahmen der Sanierung. Die gerichtliche Klärung der Rangfolge der Anleihegläubiger ist noch nicht abgeschlossen, sodass für den Fall einer Abstimmung über den Insolvenzplan  Forderungsrückstellungen zu bilden wären.

Fazit: Eintreten kann der Fall, dass für eine Forderung mehrfache Rückstellungen in den Verfahren zu bilden sind. Die Anmeldung der Forderung muss die jeweiligen Ausgabebedingungen wie auch den Forderungsgrund richtig beschreiben. Die Forderungsanmeldung muss zwar nicht mehr wie eine Klage begründet werden, wohl aber individualisierbar sein.


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