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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal für 1.FC Union Berlin e.V. (EISERN UNION!)

  • 2 Minuten Lesezeit

Einer meiner Mandanten hat eine Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg im Auftrage des 1.FC Union Berlin e.V. erhalten.

In der Abmahnung vom 27.04.2021 wird die Verwendung des Zeichens „1. FC Union Berlin“ sowie die Wort- Bildmarke „EISERN UNION!“ innerhalb eines Internetangebotes auf der Plattform eBay gerügt. Mein Mandant hat über einen privaten eBay Account einen Fanaufkleber angeboten, den er zuvor als Sammler privat erworben hatte.

Die Abmahnerin ist Rechteinhaberin der Wortmarke „1. FC Union Berlin“, eingetragen Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302010056771. Die Wort- Bildmarke ist unter der Registernummer 39841357 geschützt.

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz (Höhe noch offen)
  • Auskunft
  • Abmahnkosten in Höhe von 1.682,70€

Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.

Aussichten:

Im Bereich der markenrechtlichen Abmahnungen gilt es für eine wirksame Schutzrechtsverwarnung eine ganze Reihe von Hürden zu nehmen. Beispielsweise muss eine markenmäßige Nutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Hier gilt es die Prüfung anzusetzen. Nicht jede Abmahnung hält dieser Prüfung stand.

Handeln Sie wirklich im geschäftlichen Verkehr?

Viele Abgemahnte werden aufgrund eines Privatangebotes im Rahmen eines privaten Accountes auf eBay, eBay Kleinanzeigen etc. abgemahnt. Zwar ist nicht jedes Handeln, was auch auf den ersten Blick privat erscheint auch im rechtlichen Sinne privat. Aber möglicherweise unterliegt der Abmahner einer Fehleinschätzung betreffend den Umfang und Ausmaßes des Handelns, so dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

Es ist immer eine Einzelfallprüfung notwendig. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass nicht jede auf den ersten Blick berechtigte Markenabmahnung nach näherer Prüfung auf tatsächlich begründet und berechtigt ist. Neben der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen im Rahmen möglicher Zeichenidentität oder Zeichenähnlichkeit ist ein auf einen ganz entscheidenden Punkt das Augenmerk zu legen….die markenmäßige Nutzung. Eine rechtsverletzende Benutzung setzt voraus, dass die spezifischen Interessen des Markeninhabers deshalb betroffen sind, weil die Benutzung durch den Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte, insbesondere ihre Herkunftsfunktion. Ob eine markenmäßige Benutzung in Ihrem Fall tatsächlich vorliegt, sollten Sie durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Ruhe bewahren!
  • Keine Kurzschlusshandlungen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung notieren und beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt konsultieren

Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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