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Aktuelle Abmahnung der Ruhrkanzlei für 1. FSV Mainz 05 e. V.

  • 1 Minuten Lesezeit

Mir wurde das Mandant zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des 1. FSV Mainz 05 e.V. übertragen. Die Abmahnung vom 30.04.2024 wurde durch die Ruhrkanzlei aus Dortmund ausgesprochen.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot über Onlineplattformen gerügt. Konkret soll eine Eintrittskarte für das Spiel des 1. FSV Mainz 05 gegen den VFL Wolfsburg aus der laufenden Saison über die Plattform Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten worden sein.

Laut ATGB des Vereins ist es untersagt, Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf anzubieten.

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €

Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.

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Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

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