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Aktuelle Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH „Mensch ärgere Dich nicht“

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH vom 25.03.2021 im Auftrag der Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte vor. Bei der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ handelt es sich entgegen der Kenntnis vieler unserer bereits in der Vergangenheit vertretenen Mandanten um eine eingetragene Marke. Die Eintragung der Marke besteht bereits seit dem Jahre 1918.

Gegenstand der uns nunmehr erneut vorliegenden Abmahnung ist ein Angebot auf eBay-Kleinanzeigen, unter dem unsere Partei das Brettspiel Ludo der Firma Lego unter dem Kennzeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ angeboten hat. Die Schmidt Spiele GmbH sieht hierin eine Verletzung ihrer Markenrechte und fordert von unserer Partei die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 150.000,00 €. Die Kosten der Inanspruchnahme für die reine anwaltliche Tätigkeit belaufen sich daher bereits auf 3.020,34 €. Daneben werden Schadensersatzansprüche sowie Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Wie mit der Abmahnung umgehen?

Soweit die Abmahnung im Ergebnis berechtigt sein sollte, bietet es sich an, eine abgeänderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese so abgegeben wird, dass auch die sogenannte Wiederholungsgefahr entfällt. Ansonsten drohen einstweilige Verfügungsverfahren oder Klageverfahren, die bei einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 € ein Kostenrisiko im fünfstelligen Bereich bedeuten würden.

Jedoch ist es hier durchaus möglich die geltend gemachten Beträge auch im Falle einer berechtigten Abmahnung zu reduzieren, was das vorderste Ziel neben Erreichung von Rechtssicherheit im Falle unserer Beauftragung ist. Sollten Sie daher eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH wegen der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ erhalten  haben, ist diese auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wir stehen Ihnen gern bundesweit mit unserer spezialisierten Hilfe zur Verfügung. Da wir in der Vergangenheit bereits recht häufig gegen Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH vertreten haben, wissen wir auch ziemlich genau, wie die Gegenseite reagiert. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Senden Sie uns die Abmahnung gern vorab per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter der Telefonnummer 02307/17062 an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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