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Revenge Porn – Wie wir Ihnen als Opfer weiterhelfen können!

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In der heutigen digitalen Ära ist das Phänomen des "Revenge Porn", also der Veröffentlichung pornografischer Inhalte als Racheakt ohne Zustimmung der abgebildeten Person, ein zunehmendes Problem. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht beobachten wir eine steigende Zahl solcher Fälle, bei denen Betroffene sowohl aus ehemaligen Beziehungen als auch nach sexuellen Handlungen gegen Entgelt von Erpressung betroffen sind. Die Opfer von "Revenge Porn" haben eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten, darunter umfangreiche Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche aufgrund von schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen, auch wenn sie ursprünglich in die Aufnahme eingewilligt hatten, jedoch nicht in deren Verbreitung. Die Bedeutung eines auf das Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalts, der die notwendigen Schritte kennt und durchführt, ist dabei essentiell. Unsere Kanzlei bietet bundesweit Unterstützung an, wobei Diskretion höchste Priorität hat. Bei Fragen oder Betroffenheit von "Revenge Porn" können Interessierte uns via E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de kontaktieren oder uns unmittelbar anrufen.

In der heutigen Zeit der digitalen und sozialen Medien und der sehr leichten Möglichkeit schnell über Mobiltelefone Fotos und Videos aufzunehmen, kommt es in diesem Zusammenhang immer mehr zu entsprechenden Missbrauchshandlungen. Ein Phänomen, welches uns immer häufiger in unserer Praxis begegnet, ist die Problematik des sogenannten „Revenge Porn“.


Was versteht man unter „Revenge Porn“?


Ausweislich der freien Enzyklopädie Wikipedia versteht man unter „Revenge Porn“ (zu Deutsch: Rache Porno) pornografische oder auch bei weiter Begriffsverwendung auch andere im Zustand der Entkleidung angefertigte Videos oder Bilder einer anderen Person, die im Rahmen eines Racheaktes veröffentlicht werden. Häufig geht derartigen Veröffentlichungen Sextortion voraus.


In unserer täglichen Praxis als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht häufen sich diese Fälle in den letzten Monaten. Wir vertreten mittlerweile zahlreiche Betroffene, die entweder Opfer innerhalb von ehemaligen Beziehungen wurden oder solcher Personen, die in der Vergangenheit entsprechende sexuelle Handlungen gegen Entgelt vollzogen haben und mit diesem Akt nunmehr erpresst werden.


Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen in diesen Fällen?


Sollten Sie Opfer von „Revenge Porn“ sein, stehen Ihnen eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten zur Seite, die wir für Sie naturgemäß auch erfolgreich hier durchsetzen können. Neben der strafrechtlichen Komponente, die jetzt an dieser Stelle nicht zum Gegenstand der Ausführungen gemacht werden soll, können wir im Falle eines Falles für Sie umfangreiche Unterlassungsansprüche durchsetzen. Gerade in ehemaligen Beziehungssituationen kommen derartige Fälle immer häufiger vor. Die Sach- und Rechtslage ist in diesen Konstellationen völlig klar. Hierbei ist es auch völlig unerheblich, ob der sodann Geschädigte seinerzeit in die Aufnahme eingewilligt hat. Es bedarf stets einer Einwilligung in die Verbreitung und Veröffentlichung, die naturgemäß in diesen Konstellationen gerade nicht vorliegt. Neben der Strafbarkeit dieses Verhaltens, stehen den Betroffenen sodann Unterlassungsansprüche nach den allgemeinen Regelungen zu. Es liegt in der Natur der Sache, dass es sich bei der Veröffentlichung von „Revenge Porn“-Material um erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen handelt.


Neben der Durchsetzung des Unterlassungsanspruches stehen in diesen Fällen den Betroffenen auch regelmäßig Schadenersatzansprüche zu. Der BGH setzt zwar für die Annahme von Schmerzensgeldansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen hohe Hürden. Bei Fällen von „Revenge Porn“ dürfte es sich jedoch um einen Paradefall handeln, in dem entsprechende Schmerzensgeldansprüche den Betroffenen zustehen. Schließlich handelt es sich hierbei im Regelfall um solche Aufnahmen, die der absoluten Intimsphäre zuzuordnen sind.


Das Gesetz sieht daher ausreichend Mittel vor, um erfolgreich gegen „Revenge Porn“ vorzugehen. Wichtig an dieser Stelle ist nach unserer Auffassung jedoch ein auf das Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, der genau wissen wird, welche Schritte in Ihrer Konstellation eingehalten und durchgeführt werden müssen.


Neben der reinen zivilrechtlichen Verfolgung betreuen wir Sie natürlich sodann auch in einem etwaigen Strafverfahren, in dem Sie als Geschädigter geführt werden.


Wie können Sie uns kontaktieren?


Sollten Sie Fragen zu dieser Problematik haben oder gar bereits Opfer einer derartigen Attacke sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Es dürfte klar sein, dass die Diskretion – wie natürlich in allen anderen Fällen auch – höchste Priorität hat. Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns unverbindlich eine E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu. Wir rufen im Regelfall noch am gleichen Tage zurück.



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