Aktuelle Abmahnung Harley-Davidson Motor Co. (H-D U.S.A. LLC.) Grünecker Patent- und Rechtsanwälte vom 07.09.2022

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Ganz aktuelle wurde uns am heutigen Tage eine Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte für die H-D U.S.A. LLC., mithin im Auftrag der bekannten Firma Harley-Davidson Motor Co. vorgelegt. Die Firma Harley-Davidson Motor Co. lässt in ihrem Abmahnschreiben darauf hinweisen, dass sie neben dem Verkauf der bekannten Motorräder im Laufe der Jahre eine intensive Markendiversifikation durchgeführt habe, sodass bereits seit Jahrzenten sowohl Alltags- als auch Motorradbekleidung sowie Accessoires Gegenstand des Markenschutzes sind.


Die Marke Harley-Davidson verweist hierbei auf ihre Unionsmarkenregistrierungen in Form von Bildmarken sowie insbesondere im Hinblick auf die bekannte Marke „HARLEY“ unter der Unionsmarkenregistrierung Nr. 3 530 219. Auch das Kennzeichen „HARLEY-DAVIDSON“ ist als Wortmarke unter der Nr. 3 524 196 geschützt.


In der uns am heutigen Tage vorgelegten Abmahnung wird ein Händler auf eBay in Anspruch genommen, der im Rahmen seines gewerblichen Onlineshops Schlüsselbretter sowie Garderoben unter Verwendung der geschützten Kennzeichen verwendet habe.


Gegen unseren Mandanten werden hierbei umfangreiche Ansprüche geltend gemacht. Zum einen begehrt die Firma Harley-Davidson Motor Co. die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungserklärung und macht hierbei Kosten der Rechtsverfolgung, mithin Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 500.000,00 € geltend. Insoweit wird unter dem Ansatz einer 1,5er Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG zzgl. Auslagenpauschale von unserer Partei die Zahlung eines Betrages in Höhe von 5.650,93 € verlangt.


Darüber hinaus werden umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht sowie weiterer Schadensersatz, der im Gegensatz zu den Abmahnkosten zunächst dem Grunde nach geltend gemacht wird.


Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?


Wir weisen in vielen unserer Ratgeberartikel darauf hin, dass gerade markenrechtliche Abmahnungen mit einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko behaftet sind. Diese Abmahnung stellt dabei ein sehr gutes Beispiel dar, insbesondere die sogenannten „Global Player“ mithin die weltbekannten Marken, die regelmäßig außerordentlich hohe Gegenstandswerte in ihren Abmahnungen ansetzen. So beträgt das Kostenrisiko bei der Durchführung eines Prozesses in diesem Falle bereits in der I. Instanz rund 32.000,00 €. Es gilt daher genauestens zu überprüfen, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Ist dies der Fall, müssen hier im Stadium der Abmahnung unbedingt die passenden und richtigen Maßnahmen vorgenommen werden, um weiteren Schaden zu vermeiden.


Hier ist es natürlich zunächst von entscheidender Bedeutung, dass im Falle der Berechtigung der Abmahnung die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt. Die alleinige Abänderung der strafbewehrten Unterlassungserklärung kann keinesfalls angeraten werden, da auch diese potentiell dazu eignet wäre, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren oder ein normales Hauptsacheverfahren eingeleitet wird.


Das Ziel einer Verteidigung muss hierbei sein die Kosten so gering wie möglich zu halten und ggf. mit der Gegenseite eine vergleichsweise Erledigung dahingehend zu suchen, dass ein gerichtliches Verfahren unbedingt vermieden wird.


Natürlich gibt es auch solche Fälle, in denen die Abmahnungen unberechtigt sind. Auch hier sollte man sich jedoch nicht auf “schlaue Ratschläge“ aus Internetforen oder ähnlichem verlassen, da uns auch durchaus regelmäßig Fälle angetragen werden, die sich bereits im gerichtlichen Verfahren befinden, und bei denen die Mandanten sich zuvor auf ein gefährliches Halbwissen Dritter irrtümlich verlassen haben.


Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Kostenlose Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unmittelbar unter 02307/1706-2 an.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.




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