Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Fareds iA div. Rechteinhaber

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Momentan kursieren neue Abmahnungen der Kanzlei Fareds aus Hamburg, die im Auftrag diverser Rechteinhaber, wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke abmahnen.

Folgende Musikwerke werden aktuell abgemahnt:

  • Glasperlenspiel - Echt (Christian Königsberger)
  • Ell & Nikki - Running Scared (Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn)
  • Die Atzen mit Nena - Strobo PopGeto (Gold Musikverlag GbR)
  • Die Atzen - Hasta la Atze (Schneider & de Teba Költerhoff GbR)
  • Haudegen - Zu Hause (Gottschewski)
  • Bullmeister - Girls Beautiful (Eisenlohr, Embaye, Kminek)

Vorwurf/ Forderung

Der Vorwurf lautet: Das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Spätestens hier stellen sich viele die Frage, warum das Anbieten und nicht der Download Gegenstand des Vorwurfes ist.

Die Begründung liefert die Funktion der sog. Peer2Peer- Internettauschbörsen. Denn bei jedem Download eines Werkes wird gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten. Durch ein solches Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Verteidigungsstrategie

Immer noch geistert in vielen Internetforen der Ratschlag herum, man solle die Abmahnungen einfach ignorieren und Grass über die Sache wachsen lassen. Fehler! Beachten Sie bitte zunächst, dass Sie nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Fareds als „Abzocke" oder „Betrug" zu ignorieren.

Aus aktuellem Anlass:

Laut Pressemitteilung des Amtsgerichtes München sind dort derzeit über 1.400 Klagen gegen mutmaßliche Filesharer anhängig. Dieser Trend bestätigt die zunehmende härtere Gangart der Musiklabels.

Weiterhin ist problematisch, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Hiervor muss ausdrücklich gewarnt werden! Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet unserer Auffassung eine zuweitreichende Erklärung und enthält ein Schuldanerkenntnis. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Da es sich bei den abgemahnten Werken häufig um Bestandteile in einem Chart Container/ Sampler handelt, der noch X weitere Lieder beinhaltet, drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien.  Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

ACHTUNG

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Fareds sind gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!

Vermeiden Sie bitte jegliche Kurzschlusshandlungen. D.h. sehen Sie davon ab, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Unserer Einschätzung nach sind die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig mit einem Schuldanerkenntnis verknüpft. Des Weiteren enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. 

Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können.

Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtsprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Streitwerte und Schadensersatzbeträge. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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