Aktuelle Rechtslage Facebook-Datenskandal, News vom Anwalt

  • 2 Minuten Lesezeit

kostenfreie Erstbewertung

Der Facebook-Datenskandal zieht weiter seine Kreise. 

Vor allem neue ermutigende Entscheidungen diverser Landgerichte zeigen, dass dieser vom Ausmaß her gesehen unglaubliiche Datenskandal für Facebook bzw. dem Metakonzern weitreichende zivilrechtliche Folgen mit sich bringt.

Zwar mag der einzeln zugesprochen immaterielle Schadensersatzanspruch in Höhe von 1000-5000 EUR zunächst nicht sonderlich hoch sein, so fällt diese Rechnung aber anders aus, wenn nur ein Bruchteil der 6 Millionen Betroffenen Einzelklagen gegen Facebook hier in Deutschland einreichen.

Denn allein in Deutschland sind von diesem Facebook Datenleck mehr als 6 Millionen Nutzer betroffen. Adressen, Geburtstage und sogar Telefonnummern aus der Datenbank der Meta-Tochter tauchten in einem Hacker-Forum auf.

Die seit 18 Jahren bestehende Verbraucherschutzkanzlei ESER LAW hat bundesweit zahlreiche Klagen eingereicht und vertritt über Hundert Geschädigte im Facebook-Datenskandal in Deutschland.

Betroffene können jetzt Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 5.000,00 € gegenüber Facebook wegen Verstößen gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geltend machen.

Aktuelle Rechtslage und Urteile

Der Facebook-Datenskandal steht zwar erst am Anfang der rechtlichen Aufarbeitung, so zeigen aber jüngste Entscheidungen, dass Facebook eine Reihe von empfindlichen Niederlagen einstecken musste.

Die vielversprechende Urteile im Facebook-Datenskandal zeigen, dass betroffene Verbraucher nicht schutzlos dastehen und Anspruch auf Schadensersatz und Freistellung von zukünftigen Schäden und Nachteilen haben.

Geschädigten Facebook-Kunden  wurden  insoweit mehrfach schon  1000 EUR Schadenersatz zugesprochen. 

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, können die Betroffenen in der Zukunft, falls der BGH ein Grundsatzurteil spricht, sogar mit deutlich mehr rechnen.

Denkbar wäre ein Schadensersatzanspruch von bis zu 5000 EUR.


Jedenfalls haben zahlreiche Landgerichte den Betroffenen schon 1000 EUR immateriellen Schadensersatz zugesprochen.

Beispielsweise hat das Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 23.02.2023 (Beschluss vom 28.02.2023, Az. 3 O 220/22, noch nicht rechtskräftig) eine dem dortigen Kläger einen immateriellen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1000 EUR zugesprochen.

Neben dem zugegebenermaßen nicht so hohen Schadensersatzanspruch hat das LG Stuttgart weiter festgestellt, dass Facebook auch den Betroffenen von allen möglichen Schäden, die entweder schon entstanden sind oder noch in der Zukunft entstehen können, zum Beispiel durch Identitätsklau, freistellen muss.

Denn aus heutiger Sicht sind weitere Nachteile und Schäden nicht auszuschließen, sodass eine gerichtliche Feststellung, dass Facebook neben dem Anspruch auf Schadensersatz auch alle weiteren künftigen materiellen Schäden ersetzen muss, geradezu goldwet ist.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Kemal Eser sollte jeder betroffene Facebook- Kunde, der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, seine Ansprüche auf Schadenersatz und Freistellung zeitnah prüfen bzw. überprüfen lassen.

Bei der seit 18 Jahren bestehenden Verbraucherschutzkanzlei ESER LAW können Sie Ihre Ansprüche zunächst kostenfrei bewerten lassen.

Wir führen auch die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung und teilen Ihnen mit, wenn eine kostendeckende Zusage vorliegt.

Wir informieren Sie über die weiteren rechtlichen Schritte und klären Sie hier umfassend auf.

Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg bestimmen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung ab.

Foto(s): solen-feyissa-iurEAyYyU_c-unsplash

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten