- Aktuelles zu der Kapitalanlage RV Energy Projekt GmbH -

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Für Anleger die Genussrechte und Inhaberschuldverschreibungen dieser Gesellschaft erworben haben 

Worum geht es?

Wir haben bereits über diese Gesellschaft mit Sitz in Rheinfelden berichtet. In den von uns betreuten Mandaten haben unsere Mandanten Genussrechtskapital der Serie A gezeichnet und hierauf ein Agio in Höhe von 3 % entrichtet. Die Zeichnung erfolgte überwiegend in den Jahren 2019 und 2020.

Einige der Anleger haben im Jahr 2021 ein Vertragsangebot erhalten, nach dem bereits ein- gezahltes Genussrechtskapital in der Gesellschaft verbleiben sollte und angerechnet oder umgewandelt wird in Inhaberschuldverschreibungen. Nach den uns vorliegenden Verträgen wurden Wandelanleihebedingungen ausgegeben, die ausweislich der uns vorliegenden Verträge als wertpapierprospektfrei angegeben wurden.

Der Vertrag wies als Vertragspartner die RV Energy Projekt GmbH aus und den jeweiligen Anleger. Danach sollte gegen Einzahlung von Beträgen in Höhe von mindestens 50.000,00 € (pro Stück) der Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen ermöglicht werden.

Diese Inhaberschuldverschreibungen sollten in einer Globalurkunde verbrieft werden und bei der Clearstream Banking AG in Frankfurt am Main verwahrt werden. Ausweislich des Vertrages sollte eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 als vereinbart gelten, und ein Rückzahlungstermin am 28.02.2026. Unsere Anleger erwarben mehr als eine Inhaberschuldverschreibung.

Mit dem Kaufvertrag zum Erwerb der Inhaberschuldverschreibung wurde zugleich geregelt, dass nach Ablauf der Laufzeit zum 31.12.2025 diese Inhaberschuldverschreibungen erneut umgewandelt werden können in Aktien einer GmbH die wiederum in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden sollte. Der Weg des Geldes ist nicht immer ein leichter, aber bei so viel Umwandlung von dem Produkt als Genussrecht in eine Inhaberteilschuldverschreibung, und dann in Aktien, fällt einem nichts mehr ein, als die Regelungen des Kreditwesengesetzes und des Vermögensanlagengesetz anzuwenden, und diese Anlagen einer Prüfung zu unterziehen.

Das Ergebnis wollen wir nicht vorwegnehmen, haben aber für unsere Mandanten die Kaufpreise / das eingesetzte Kapital von der Gesellschaft zurückgefordert und die BaFin informiert.

Wie werten wir diese Anlage?

Eine Anlage in diese Gesellschaft ist hoch spekulativ.

Wir gehen zunächst davon aus, dass die Gesellschaft unerlaubte Einlagengeschäfte betreibt und gegen die Regelungen des KWG verstößt. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass auch gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen wird, denn anders als ausgewiesen, sind diese Anlagen nicht wertpapierprospektfrei.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

Was benötigen wir?

  • Zeichnungsscheine / Kaufverträge
  • Nachweis der Einzahlung des Anlagebetrages

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.

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