Aktuelles zum EA288 Motor – immer mehr Gerichte verurteilen VW

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EA288 Klagen hält VW für aussichtslos - immer mehr Gerichte sehen das anders und verurteilen die VW AG zu Schadensersatz!

VW hätte die Gerichtsverfahren zum Motor EA288 – dem Nachfolger des Skandalmotors EA189 – am liebsten gleich im Keim erstickt und sich erst gar nicht der Verantwortung stellen wollen. Mit einer groß angelegten Medienkampagne, die Fahrern neuerer Diesel-Modelle aus dem Hause Volkswagen und seiner Tochterunternehmen suggerieren sollte, wie aussichtslos Schadensersatzklagen sind. Doch wenn immer mehr Verbraucher ihren Weg in die Gerichtssäle finden, wird es auch mehr verbraucherfreundliche Urteile geben. Die Tendenz ist steigend – Klagen wurden in der jüngsten Vergangenheit immer öfter gewonnen.  

Zum Beispiel am Landgericht Bonn (Urt. v. 21.10.2021, Az.: 19 O 172/20). Dort wurde die VW AG verurteilt an den Kläger € 13.649,- gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Es ging hier um einen Audi A3 2.0 TDI Sportback, den der Kläger als Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis von € 27.270,- gekauft hatte. Das LG Bonn sieht bereits im Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden für den Käufer. Auch durch das Aufspielen eines Software-Updates kann dieser Schaden nicht mehr beseitigt werden. 

EA288: Gerichte ziehen nach – Für VW wird es immer enger

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 16.09.2021, Az.: I-20 U 14/21 die Berufung der VW AG direkt zurückgewiesen. Vielmehr gehe das OLG in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Gericht davon aus, dass der im streitgegenständlichen Fahrzeug verbaute Motor des Typs EA288 mit einer „Schummel-Software“ ausgestattet war. Das OLG erachtete den Vortrag des Klägers, dass der Motor EA288 mit einer Fahrkurvenerkennung ausgestattet ist, als hinreichend belegt. Der Motor ist mit einer Abschaltvorrichtung versehen, die erkennt, wann sich der Wagen auf dem Prüfstand befindet und reduziert dann die Abgaswerte. Anders können man den Sachverhalt nicht beurteilen. Die von Volkswagen vorgebrachten Argumente reichten den Richtern nicht aus, um das erstinstanzliche Urteil vom Landgericht Duisburg zu kippen. Eine bekannte Methode also und nichts anderes als beim Motor EA189.

Besonders erfreulich in diesem Verfahren ist der Umstand, dass der Senat die Berufung durch einen einstimmigen Beschluss zurückgewiesen hat. Dies tut er nur, wenn die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.  

Es zeigt sich also immer mehr, dass man als Verbraucher nicht unbedingt gegen die VW-AG von vornherein auf verlorenem Posten steht – auch wenn Volkswagen mit seiner Kampagne gegen EA288-Klagen dem Verbraucher dies glauben machen will. Abgerechnet wird erst zum Schluss und wer nicht versucht gegen die Ungerechtigkeit vorzugehen, hat bereits verloren.

Deswegen empfehlen wir jedem Fahrer eines Diesels mit Schadstoffklasse Euro 6 aus dem Volkswagen-Konzern – sei es Audi, Seat, Skoda oder Volkswagen – sich anwaltlichen Rat einzuholen. Denn der stete Tropfen höhlt den Stein. 

Nehmen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Anspruch und lassen Sie Ihren Anspruch individuell prüfen.   

Über Rogert & Ulbrich

Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird. 

Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof – gegen die Daimler AG zu klagen. 

Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.


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