Quarantäne - Anspruch auf Schmerzensgeld

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Wir haben bundesweit gegen mehrere Bundesländer und Gemeinden zivilrechtliche Klagen wegen zu Unrecht ergangener Quarantäne-Anordnungen eingereicht und Schmerzensgeldansprüche der Betroffenen geltend gemacht.

Jede Person, die vor, während und nach der behördlich angeordneten Corona-Quarantäne nachweislich gesund war und blieb, besitzt nach unserer Auffassung einen Anspruch auf Entschädigung in Form von Schmerzensgeld, in Höhe von 250 Euro pro Tag und pro Person. Bei einer 14- tägigen Quarantäne kann bei einer 4- köpfigen Familie zum Beispiel eine Summe von 14.000 Euro zusammen kommen.

Nachweislich nicht-infizierten Personen und Reiserückkehrern prinzipiell das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit zu entziehen, ohne Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten vorzunehmen, ist nach unserer Auffassung unzulässig. So wird den Betroffenen trotz negativen PCR-Tests nicht nur der Gang zur Arbeit verwehrt und damit unter Umständen Existenzen gefährdet, auch Einkäufe, Sport im Freien und selbst das Gassi gehen mit dem Hund ist verboten und muss organisiert werden. Daher muss ein solcher Eingriff, wenn er unrechtmäßig erfolgt ist, den Staat teuer zu stehen kommen.

Aber auch Personen, die als „Kontaktperson der Kontaktperson“ eine Quarantäne-Anordnung erhielten und zur Absonderung aufgefordert wurden, haben unserer Ansicht nach einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine behördliche Quarantäne angeordnet wird, nur weil eventuell Kontakt zu einer positiv-getesteten Person bestand - oft soll dies eine Person in einer Schule oder einem Kindergarten gewesen sein -, obwohl die Betroffenen über den gesamten Zeitraum gesund, ohne Symptome und sogar per PCR-Test negativ getestet waren und sich zum Beispiel die Eltern von Kindergarten Kindern nie selbst in dem Kindergarten aufgehalten haben.
In Baden- Württemberg sind solche Anordnungen bereits verwaltungsrechtlich wieder gekippt worden. 

Wir gehen nun einen Schritt weiter und verlangen Schadensersatz für zu Unrecht erlittene Quarantäne Maßnahmen. Und es werden noch weitere Klagen bundesweit folgen. Weit über 100 Hilfe- und Rechtsuchende haben sich schon bei uns gemeldet und wollen klagen und ebenfalls Ansprüche auf Schmerzensgeld gerichtlich durchsetzen.

Eine Quarantäne-Anordnung für Kranke und auf das Corona-Virus positiv Getestete ist nachvollziehbar und richtig, aber für gesunde Menschen mit negativem PCR-Testergebnis ist eine solche pauschale Anordnung schlicht rechtswidrig. 

Stellt sich heraus, dass die Betroffenen nicht infiziert waren und gesund blieben, war nie ein Grund für eine derart massive Freiheitsbeschränkungen wie eine häusliche Quarantäne-Anordnung mit Bußgeldandrohung bis zu € 25.000 gegeben.
Nur nützt es einem recht wenig, wenn man sich in Quarantäne begeben hat und diese erdulden musste, wenn dem Betroffenen dann ein Richter sagt, dass dies zu Unrecht geschehen ist. 

Schließlich ist die Quarantäne dann schon beendet. 

Deshalb sollten Betroffene sich unbedingt melden und ebenfalls Klage auf Schmerzensgeld einreichen.

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