Alien: Covenant – Waldorf Frommer mahnt ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Twentieth Century Fox Germany ist Mandant von Waldorf Frommer

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer genießt in Deutschland einen hohen Bekanntheitsgrad. Vornehmlich im Urheberrecht tätig, zählt die Sozietät bedeutende Namen aus der Film- und Fernsehindustrie zu den eigenen Mandanten. So vertrauen beispielsweise die deutschen Ableger der Produktionsunternehmen Warner Bros. und Twentieth Century Fox der Kanzlei Waldorf Frommer die Durchsetzung und den Schutz ihrer Rechte an. Immer wieder wird Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox tätig. Meistens geht es dabei um Urheberrechtsverletzungen. Denn täglich werden solche Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen. Zuletzt war vermehrt der Film Alien: Covenant betroffen. Waldorf Frommer reagiert zunächst meist schnell: Zahlreiche Internetnutzer erhalten Abmahnungen.

Wieso mahnt Waldorf Frommer zu Alien: Covenant ab?

An quasi jedem Film hält jemand die Rechte, meist ist das der Urheber, bei Kinofilmen also der Produzent. Ohne Erlaubnis darf ein Film nicht verbreitet, bearbeitet oder vervielfältigt werden. Genau das passiert aber tagtäglich auf illegalen Streaming-Plattformen oder über sogenannte Filesharing-Tauschbörsen. Besonders anfällig sind bekannte und beliebte Filme. Dazu zählt auch Alien: Covenant. Der Film von Ridley Scott kam im Jahr 2017 in die Kinos. Alien: Covenant knüpft an die alte Alien-Reihe an. Nicht nur unter Fans fand Alien: Covenant gesteigerten Anklang.

Jeder, der Filesharing oder Streaming betreibt oder auch nur nutzt, verletzt die Urheberrechte am jeweiligen Film. Aus dieser Urheberrechtsverletzung resultieren Ansprüche der Rechteinhaber. Bei Alien: Covenant ist das Twentieth Century Fox Germany. Waldorf Frommer versucht diese Ansprüche durch eine Abmahnung durchzusetzen. In den Abmahnungen finden sich primär zwei Forderungen: Zum einen soll der Empfänger Schadensersatz zahlen, zum anderen soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Keinesfalls darf darauf ohne anwaltlichen Rat eingegangen werden! Ansonsten kann es sehr teuer und unangenehm werden.

Was bedeutet die Abmahnung von Waldorf Frommer?

Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen und darf nicht ignoriert werden. Dennoch sollte niemand in Panik verfallen, auch wenn die Schreiben einschüchternd wirken können. Empfänger der Abmahnung ist meist der Inhaber des Internetanschlusses, über den (angeblich) Urheberrechte verletzt wurden. Bei der Ermittlung der Verantwortlichen können aber auch Fehler gemacht worden sein. Oft ist der Anschlussinhaber gar nicht verantwortlich, sondern Mitbewohner oder Gäste.

Deswegen muss gar nicht mal selten überhaupt nichts auf eine Abmahnung gezahlt werden. Teilweise auch nur erheblich weniger als gefordert. Jeweils entscheidend sind der Einzelfall und die Beweislage. Selbst, wenn der „Richtige“ abgemahnt wurde, kann juristisch geschickt reagiert werden. Der Erhalt einer Abmahnung stellt den Empfänger also nicht vor vollendete Tatsachen.

Was ist zu tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, denn jeder Fall muss einzeln begutachtet werden. Vorläufig kann man sich an folgende Vorgehensweise halten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte blicken auf einen reichen Erfahrungsschatz und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung über Risiken, etwaige Kosten und Ihre Chancen! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder der angegebenen Telefonnummer sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit! 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten