Alle Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts im VW-Dieselskandal

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Seit dem Bekanntwerden der Manipulationen im Dieselskandal im Herbst 2015 gab es für Fahrzeugmodelle mit VW-Motoren zahlreiche verpflichtende Rückrufaktionen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Mit Softwareupdates sollten die illegalen Abschalteinrichtungen aus der Motorsteuerungs-Software der betroffenen Fahrzeuge entfernt werden – zunächst beim „Skandalmotor“ EA189. Doch auch andere von VW hergestellte Motoren sind in den Abgasskandal verstrickt, darunter der in zahlreichen neueren Modellen verbaute Nachfolgemotor des EA189: der Motor EA288. 

Alle KBA-Rückrufe werden in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts veröffentlicht. Die manipulierten Dieselfahrzeuge müssen zum Softwareupdate zurück in die Werkstatt. Mit dem Update sollen die erhöhten Schadstoffwerte in den Abgasen reduziert werden. Doch diese Nachbesserung kann zu neuen Problemen führen: VW-Kunden klagen nach dem Softwareupdate zum Beispiel über einen schnelleren Verschleiß von Motorbauteilen und einen höheren AdBlue-Verbrauch.

Rückruf des VW-Motors EA189 betrifft auch Audi, Skoda und Seat 

Der berüchtigte VW-Motor EA189 ist nicht nur in zahlreichen Fahrzeugen von VW verbaut – auch die Tochterfirmen Audi, Skoda und Seat nutzen diesen Antrieb. Der Motor EA189 wurde nur bis 2015 verbaut, daher sind vor allem Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Unter dem Code 23R7 wurden rund 2,5 Millionen VW-Kunden aufgefordert, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Es geht um folgende Modelle und Baujahre von VW:

• Amarok (2009 bis 2012)

• Beetle II (2008 bis 2016)

• Caddy (2008 bis 2016)

• EOS (2008 bis 2016)

• Golf VI (2009 bis 2016)

• Golf Plus (2009 bis 2016)

• Jetta V (2008 bis 2016)

• Jetta VI (2008 bis 2016)

• Passat (2007 bis 2017)

• Passat CC (2009 bis 2012)

• Polo 1.2 TDI (2008 bis 2016)

• Polo 1.6 TDI (2008 bis 2016)

• Scirocco III (2007 bis 2017)

• Sharan (2007 bis 2017)

• Tiguan (2010 bis 2016)

• Touran (2007 bis 2017)

Rückruf des Motors EA288

Der VW-Motor EA288 ist der Nachfolger des Motortyps EA189 und sollte angeblich keine unerlaubten Abschalteinrichtung enthalten. Doch auch dieser Dieselmotor wurde bereits vom KBA zurückgerufen – unter dem Rückrufcode 23Z7. Der relativ neue Motor EA288 wird erst seit 2015 in Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut und enthält offenbar ebenfalls mindestens eine illegale Abschalteinrichtung, nämlich ein sogenanntes Thermofenster.

Bislang wurde Ende Januar 2020 nur der VW-Bus T6 mit 2,0 Liter-Motor offiziell vom KBA zurückgerufen. Weiterer Busse des Modells T6, die zwischen 2014 und 2017 gebaut wurden, dürfen nicht mehr ausgeliefert werden. Inzwischen hat VW sogar zugegeben, dass der Motor EA288 eine Abschalteinrichtung enthält – die sei allerdings legal. Doch das sehen Verbraucheranwälte und auch immer mehr Richter anders. Zuletzt hat das Landgericht Darmstadt VW im Oktober 2020 zur Rücknahme eines Fahrzeugs mit EA288 Motor verurteilt.

Rückruf des 3.0-Liter-TDI-Motors EA897

Die stärkeren VW-Motoren wurden offenbar ebenfalls manipuliert. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den VW-Touareg mit 3.0-Liter-TDI-Motor und den Amarok 3.0 TDI aus den Baujahren 2014 bis 2017 zurück in die Werkstatt geschickt. Von diesem Rückruf unter dem Code 23Y3 ist auch der Porsche Cayenne betroffen, in den die VW-Tochter Porsche ebenfalls den Motor EA897 eingebaut hat. All diese hochwertigen Fahrzeuge emittieren im Straßenbetrieb mehr Schadstoffe als zulässig und erfahren dadurch einen massiven Wertverlust.

Wehren Sie sich gegen die Rückrufe!

Eigentümer von betroffenen Fahrzeugen müssen den verpflichtenden Rückrufen des KBA folgen, wenn sie keine Stilllegung seines Fahrzeugs riskieren wollen – trotz der Nachteile, die ein Softwareupdate mit sich bringen kann. Doch es gibt auch die Möglichkeit, sein mangelhaftes Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzufordern. Eine weitere Option besteht darin, das Auto zu behalten und den Hersteller auf Schadensersatz zu verklagen. Wer über einen Kredit- oder Leasingvertrag für das manipulierte Fahrzeug verfügt, kann ihn eventuell widerrufen. Viele Autokreditverträge enthalten nämlich fehlerhafte Widerrufsinformationen. In dem Fall ist es möglich, den „Widerrufsjoker“ zu ziehen und die bislang gezahlten Raten zurückzufordern.

Sind Sie Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen VW-Dieselfahrzeugs? Dann können Sie jetzt von uns prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags haben. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und bietet VW-Kunden eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten klären, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche rechtlichen Schritte erfolgversprechend sind. Sie erreichen uns unter der 030 – 200 590 770 oder per E-Mail an info@rueden.de.

Foto(s): Pixabay


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