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Alles teurer? Was Sie schon jetzt bei der Umsatzsteuererhöhung beachten können

  • 3 Minuten Lesezeit
Monique Michel anwalt.de-Redaktion

Übereilte Anschaffungen nicht immer sinnvoll

Nach langen Debatten ist inzwischen klar: Die Mehrwertsteuer wird zum 1. Januar 2007 erhöht. Doch was heißt das wirklich für Unternehmer und Verbraucher? Die einen fürchten, dass der Konsum zurückgeht und sie die Mehrkosten nicht an ihre Kunden weitergeben können. Die anderen denken über Sparmaßnahmen nach und planen in aller Eile, aus Angst vor höheren Preisen größere Anschaffungen noch in diesem Jahr zu machen. Einiges lässt sich dabei schon jetzt beachten, damit der Übergang leichter wird und es nicht zu bösen Überraschungen kommt.

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Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – was wird erhöht?

Beides – denn der Begriff der Mehrwertsteuer wurde zwar 1967 durch die offizielle gesetzliche Bezeichnung als „Umsatzsteuer“ ersetzt, ist jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch noch geläufig. Die Umsatzsteuer wird, wie der Name sagt, auf Produkte und Dienstleistungen („Umsatz“) jeglicher Art erhoben, die ein Unternehmer an seine Kunden verkauft.Der allgemeine Satz von derzeit 16% steigt auf 19%, während es für besondere Produkte des täglichen Bedarfs (z.B. Nahrungsmittel, landwirtschaftliche Produkte, Bücher, Zeitungen) dagegen beim bisherigen ermäßigten Satz von 7% bleibt.Mit dem Stichtag 01.01.2007 tritt das Änderungsgesetz in Kraft und sämtliche Waren und Dienstleistungen unterliegen ab diesem Zeitpunkt der neuen Umsatzsteuer. Doch in bestimmten Fällen zeigt das Gesetz schon jetzt seine Auswirkungen. So vor allem, wenn bei Kauf- oder Werkverträgen (z.B. mit Handwerkern) lange Lieferzeiten vereinbart werden. Sowohl als Unternehmer als auch als Verbraucher müssen Sie darauf achten, ob bei Verträgen, die nicht sofort zu erfüllen sind, zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferzeit mehr als 4 Monate liegen und die Leistung erst 2007 erfolgt. Für Verträge des laufenden Jahres 2006 gilt auch gegenüber Verbrauchern eventuell die neue Umsatzsteuer.

Verträge vor dem 01. September 2006

Hat der Unternehmer mit seinem Kunden vor dem 01.September 2006 einen Vertrag geschlossen, für den ein Liefertermin für 2007 vereinbart wurde, darf er den ursprünglichen Preis um den neuen Steuersatz erhöhen - so sieht es § 29 Umsatzsteuergesetz vor. Der Verbraucher trägt die Mehrkosten. Auch wer seine Kunden nicht darauf hingewiesen hat, darf also im neuen Jahr den höheren Preis verlangen, wird jedoch aus Kulanzgründen häufig nicht darauf bestehen können.Findige Geschäftsleute haben deshalb stillschweigend ihre Preiserhöhung bereits während 2006 vorweggenommen, um am Jahresanfang „großzügig“ gegenüber dem Kunden auf den Mehrpreis zu verzichten. Brisanter ist die Situation für Verträge zwischen dem 01. September 2006 und dem 31. Dezember 2006. Haben Käufer und Verkäufer den Liefertermin innerhalb der nächsten vier Monate vereinbart und fällt dieser bereits in 2007, darf der Unternehmer den vereinbarten Preis nicht mehr aufgrund der Steuererhöhung anpassen. Die erhöhte Umsatzsteuer hat er selbst gegenüber dem Fiskus zu tragen.

Was Sie als Verbraucher bedenken sollten

Achten Sie bis zum 31.12.2006 bei allen Käufen und Bestellungen mit längerer Lieferzeit genau auf den Liefertermin. Er sollte nicht mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegen, damit Sie noch in den Vorteil der niedrigen Umsatzsteuer kommen. Ist die Lieferung erst später möglich, sollten Sie mit ihrem Verkäufer einen Festpreis ausmachen und ausdrücklich im Vertrag vereinbaren, dass der vereinbarte Preis bereits die dann gültige Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.Übereilte Anschaffungen größerer Art im alten Jahr sind daher nicht immer sinnvoll. Vieles lässt sich durch Beachten der Viermonatsfrist oder Einzelabsprachen mit dem Verkäufer regeln (dabei möglichst schriftlich festhalten).Zudem rechnen Wirtschaftsexperten mit einer schleichenden Preisanpassung, da die meisten Unternehmer ihre Kunden nicht verprellen wollen und zunächst an bisherigen Preisen festhalten bzw. sie nur moderat erhöhen werden.

(MIC)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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