Allianz Flexi Immo: Schadensersatz bei fehlerhafter Aufklärung über Schließungsrisiko

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Die Schließung und Auflösung offener Fonds bereitete tausenden Anlegern in den vergangenen Jahren Verdruss. So auch bei dem offenen Dachfonds Allianz Flexi Immo, der vor rund 2 ½ Jahren die Anteilsrücknahme aussetzte und seitdem nicht wieder geöffnet wurde. Da nach wie vor unbekannt ist, wie lange der Fonds Allianz Flexi Immo geschlossen bleiben wird, kann sich für Anleger die Frage stellen, ob sie weiter abwarten müssen oder ob es Alternativen gibt. Zumal die Auflösung eines weiteren Zielfonds im Sommer 2014 die Hoffnung auf eine baldige Wiedereröffnung nicht anwachsen ließ.

Schließung überraschte Anleger – Ansatzpunkte für Schadensersatz

Doch nicht nur die weiterhin unbekannte Schließungsdauer ist für die betroffenen Anleger ein Stein des Anstoßes. Für so manchen Anleger war bereits die Tatsache, dass der Fonds Allianz Flexi Immo im April 2012 geschlossen wurde ein Ärgernis – insbesondere dann, wenn sie davon ausgingen, dass sie jederzeit unproblematisch ihre Anteile zurückgeben können. Dieses Bild ergibt sich auch bei Mandaten von Anlegern des Allianz Flexi Immo, die sich in den vergangenen Monaten an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wandten und Schadensersatz geltend machen. Dass es in solchen Fällen Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger gibt, zeigen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs aus dem April 2014.

In diesen Entscheidungen wurde eine Streitfrage vieler Anlegerprozesse wegen offener Fonds geklärt. Da wegen der Krise der offenen Immobilienfonds zahlreiche Anleger von Schließungen betroffen waren und da ihnen dies vor der tatsächlichen Schließung unbekannt blieb, forderten sie wegen dieses Informationsdefizits Schadensersatz. Daher mussten Gerichte sich wiederholt mit der Frage auseinandersetzen, ob Anleger bereits in der Anlageberatung darauf hingewiesen werden mussten, dass ein offener Fonds geschlossen werden kann. Dies wurde schlussendlich vom Bundesgerichtshof bejaht. Denn es handelt sich hierbei um eine gesetzlich festgelegte Ausnahme von Grundsatz der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

Bei Schadensersatz wegen Beratungsfehlern ist der Einzelfall entscheidend

Können Anleger, die von einer Schließung überrascht wurden, nun Schadensersatz geltend machen? Wie sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnehmen lässt, knüpft der Schadensersatzanspruch an Versäumnisse bei der Anlageberatung an. Wenn eine Anlageberatung entsprechende Defizite aufweist, können Anleger des Allianz Flexi Immo Schadensersatzansprüche geltend machen. Da bei einer rechtlichen Beurteilung eines Anspruchs jedoch noch weitere Faktoren berücksichtigt werden müssen – etwa die Verjährung von Ansprüchen – bedarf es einer fachkundigen Überprüfung des Einzelfalls, um die konkreten Chancen ausloten zu können. Wenn Anleger wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Fachanwälte und Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die Anteile des Dachfonds Allianz Flexi Immo erworben haben.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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