Alpha Patentfonds: Urteil des OLG Celle ebnet den Weg aus der "Patentfalle"

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Mit Urteil vom 15.09.2016 hat das Oberlandesgericht Celle die Postbank Finanzberatung AG u. a. zur schadensersatzlichen Rückabwicklung einer Beteiligung an der Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG verurteilt.

Unzureichende Beratung über die Fondslaufzeit führt zur kompletten Rückabwicklung

In seinen Entscheidungsgründen führt das Oberlandesgericht Celle zutreffend aus, dass weder die beklagte Finanzberatungsgesellschaft noch die Emittentin des Fonds dem Kläger ausreichend vor Augen geführt haben, dass die prognostizierte kurze Laufzeit von vier bis fünf Jahren deutlich überschritten werden könne, ohne dass der Anleger die Möglichkeit habe, sich von seiner Beteiligung zu lösen. 

Bereits hierin sieht das Oberlandesgericht Celle einen gravierenden Beratungsfehler, da „die Frage der Bindungsdauer … bei jeder Kapitalanlage im Mittelpunkt“ stehe, es sich hierbei also um eine „der gemeinhin wichtigsten Eigenschaften einer Kapitalanlage“ handele.

In diesem Zusammenhang weist das Oberlandesgericht Celle auch explizit auf die Schwachstellen im Verkaufsprospekt hin. Die kurze Laufzeit wird bereits im Vorwort des Prospekts hervorgehoben und auch die Erfolgsprognoseberechnung wurde lediglich für eine Laufzeit von fünf Jahren erstellt. Erst bei intensiver Auseinandersetzung mit dem Prospektinhalt und Lektüre einzelner Passagen, erschließe sich dem aufmerksamen Leser, dass „die Laufzeit des Fonds letztlich ungewiss“ sei. 

Im Ergebnis ist der klagenden Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Sprich die Beteiligungssumme (abzüglich der (minimalen) Ausschüttungen) fließt an den Anleger zurück und dieser „muss“ oder eher darf seine (ohnehin nahezu wertlose) Beteiligung an die beratende Gesellschaft übertragen. 

Ein Urteil mit Signalwirkung

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Celle dürfte Signalwirkung für sämtliche Anleger der „Alpha Patenfonds“ (Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG, Alpha Patentfonds 2 GmbH & Co. KG, Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG und Alpha Patentfonds 3 – Tranche 2009 GmbH & Co. KG) haben.  Denn die einzelnen „Alpha Patentfonds“ köderten die Anleger u. a. stets mit einer kurzen (vier- bzw. fünfjährigen) Laufzeit, die jegliche Realitätsnähe vermissen lassen. Alle vier Fondsgesellschaften mussten ihre Renditeprognosen zwischenzeitlich „revidieren“ und die anvisierten Laufzeiten erheblich verlängern. Und dies ist nur ein Beratungsfehler, den die Mandanten der SCS Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb an den „Alpha Patentfonds“ schildern. 

Unser Rechtsstipp

Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle verdeutlicht, dass Anleger der einzelnen „Alpha Patentfonds“ nicht zwangsläufig die investierten Gelder „abschreiben“ müssen oder sollten. 

Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen ist in erster Linie auch nicht entscheidend, ob die jeweilige Beratung durch eine Bank, einen („freien“) Finanzberater oder eine Vertriebsgesellschaft erfolgt ist, sondern einzig, ob eine ausreichende Beratung des zeichnenden Anlegers über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken stattgefunden hat. Und aufklärungsbedürftige Risiken gab es bei den einzelnen „Alpha Patentfonds“ zur Genüge.

Fakt ist, dass sich auch den Anlegern der „Alpha Patentfonds“ verschiedene rechtliche Optionen bieten, die allerdings im jeden einzelnen Fall gesondert geprüft werden müssen.  

Die SCS Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt betroffenen Anlegern daher, sich von einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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