alphapool GmbH - Geschädigte erhalten Post vom Insolvenzverwalter

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Mit Beschluss vom 23.09.2015 hat das Amtsgericht Leipzig über das Vermögen der nunmehr unter den Namen firmierenden alphapool GmbH (vormals alphapool AG mit Sitz in Saarbrücken) eröffnet. Es hat den bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29 in 04103 Leipzig als endgültigen Insolvenzverwalter bestellt.

Was bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Geschädigten der alphapool GmbH (früher: alphapool AG)?

Eröffnet wird ein Insolvenzverfahren immer nur dann, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter nach der Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis kommt, dass noch eine so genannte Insolvenzmasse vorhanden ist, welche verwertet werden kann. Insolvenzmasse bezeichnet dabei das noch gefundene Vermögen, welches zur Gläubigerbefriedigung nach Verwertung herangezogen werden kann.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten nun die Geschädigten der alphapool GmbH (früher: alphapool AG) die Möglichkeit, ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Für die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren sind die vom Gericht vorgegebenen Fristen genau einzuhalten. Verspätete Anmeldungen der Forderungen können nur unter besonderen Umständen und durch Zahlung weiterer Kosten berücksichtigt werden.

Welche Informationen erhalten die geschädigten Anleger in diesen Tagen?

Die geschädigten Anleger werden derzeit vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Sie erhalten Informationen darüber, bis wann die Forderung anzumelden ist und welche Unterlagen mit eingereicht werden müssen. In dem Schreiben heißt es diesbezüglich: „Um die Forderung prüfen zu können, ist es erforderlich, dass Sie Kopien der Nachweise für die angemeldeten Forderungen sowie die Original-Vollstreckungstitel – falls vorhanden – einer ggf. titulierten Forderung überlassen.“

Bereits an dieser Stelle fühlt sich der geschädigte Anleger allein gelassen. „Kopien der Nachweise für die angemeldeten Forderungen“? Hier stellt sich zu Recht die Frage, welche Nachweise benötigt der Insolvenzverwalter und was passiert, wenn die falschen Nachweise oder unzureichend Nachweise eingereicht werden.

Tücken bei der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren

Die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren wird in dem Informationsschreiben des Insolvenzverwalters nicht kompliziert dargestellt. Sieht sich der Geschädigte jedoch die weiteren Unterlagen, so die Forderungsanmeldung an, ist die Anmeldung schon nicht mehr so einfach. Gerade vor dem Hintergrund, dass den geschädigten Anlegern bei Vertragsschluss ein weitaus höherer Rückzahlungsbetrag zugesagt wurde, als der der alphapool AG überlassene Investitionsbetrag. Trägt der geschädigte Anleger hier bereits einen falschen Betrag ein, ist für den Insolvenzverwalter die Möglichkeit eröffnet, die Forderung zu bestreiten. Sind dann auch noch die Nachweise unzureichend, um die Forderung zu belegen, ist die Gefahr für den geschädigten Anleger groß, dass die Forderung in ihrer gesamten Höhe bestritten wird.

Rechtsanwältin Wiest erklärt hierzu: „Das Bestreiten einer Forderung im Insolvenzverfahren führt dazu, dass der Gläubiger mit seiner Forderung ausfällt. Bestreitet der Insolvenzverwalter die Forderung vollständig, weil zum Beispiel Nachweise fehlen, gilt die Forderung als im Insolvenzverfahren nicht festgestellt. Der Gläubiger fällt damit aus und erleidet einen Totalverlust.“

Was sollten die geschädigten Anleger nun tun?

Den geschädigten Anlegern ist zu empfehlen, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Gerade im Fall der Anmeldung der Forderungen gegenüber der alphapool GmbH im Insolvenzverfahren gilt es Besonderheiten zu beachten. Nur so, kann verhindert werden, dass die Forderungen im Insolvenzverfahren vollständig bestritten werden.

Festgestellte Forderungen im Insolvenzverfahren hingegen, haben eine ähnliche Wirkung wie Urteile und berechtigen den Gläubiger zur Teilnahme an der Befriedigung aus der Insolvenzmasse.

Wichtig für den geschädigten Anleger ist aber auf jeden Fall, dass Informationsschreiben des Insolvenzverwalters aufbewahrt wird. Hier ist jeden geschädigten Anleger eine PIN zugewiesen. Mit dieser hat er einen Zugang auf die Homepage des Insolvenzverwalters, auf welcher Informationen über den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens veröffentlicht werden.

Hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch Auswirkungen auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber weiteren Beteiligten?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt dazu, dass Ansprüche gegenüber der Gesellschaft alphapool GmbH nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden können, sondern einzig im Insolvenzverfahren.

Schadensersatzansprüche gegenüber weiteren Beteiligten und auch gegenüber den damals verantwortlichen Handelnden sind davon nicht betroffen und können nach wie vor weiter verfolgt werden.

Betroffene Anleger dürfen Fragen gerne an die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner mbB unter 030-715 206 70, die im Wege einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme unverbindlich Auskunft erteilen, richten.

V.i.S.d.P.:

Danuta Wiest

Rechtsanwältin

Pressekontakt:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner      

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

Sofortkontakt unter 030 – 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.



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