Forum Immobilien – die Anleger erhalten Post vom Insolvenzverwalter

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Nachdem die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) zunächst die Rückabwicklung der Forum Fonds forderte, hat sie schon im Jahr 2014 das Geschäftsmodell wegen unerlaubter Kreditvergabe verboten und die Rückabwicklung angeordnet. Weil die Forum Immobilien & Finanzanlagen GmbH diese Anordnung aber nicht mehr umsetzen konnte, musste sie Insolvenz anmelden.

Neben der Forum Immobilien & Finanzanlagen GmbH sind davon auch die

Forum 1 GbR bis Forum 5 GbR 

sowie die

Forum Immo Max GbR

betroffen.

Was bedeutet das für die Anleger?

Inzwischen werden die Anleger der diversen Forum Fonds von den Rechtsanwälten des Insolvenzverwalters der Forum Immobilien & Finanzanlagen GmbH, der Pluta Rechtsanwalts GmbH aus Ulm, aufgefordert, ausstehende Einlagen einzuzahlen.

Fehlerhafte Beratung bei der Vermittlung der Beteiligung

Die Forum Immobilien & Finanzanlagen GmbH hat über verschiedene Anlageberater und Vermittlungsgesellschaften Kapitalanlagen für die Forum Fonds vertrieben. Der Aufbau und die Strukturen dieser Kapitalanlagen sind allerdings undurchsichtig und widersprüchlich. Häufig wurde den Anlegern wurde vermittelt, sie würden eine Immobilie erwerben und daraus Mietzahlungen erhalten. Oder aber den Anlegern wurde erklärt, dass sie eine Unternehmensbeteiligung mit einer sehr hohen Verzinsung erwerben würden.

Wenn Sie ein betroffener Anleger sind, dann sollten Sie prüfen, ob Sie die tätig gewordenen Beratungsgesellschaften in Anspruch nehmen können, weil Sie über die bestehenden Risiken der Beteiligung nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind.

Ich habe schon vor der Insolvenz der Forum Immobilien & Finanzanlagen GmbH für meine Mandanten die am Vertrieb beteiligten Anlageberater bzw. Anlagevermittler vor dem Landgericht Ravensburg erfolgreich auf Schadensersatz wegen eines diesbezüglichen Beratungsverschuldens in Anspruch genommen.

Streben Sie eine Einigung (Vergleich) mit dem Insolvenzverwalter an

In den Fällen, in denen eine Haftung des Vertriebs heute nicht mehr begründet werden kann, habe ich in jüngster Zeit für meine Mandanten auch zufriedenstellende Lösungen im Vergleichswege mit dem Insolvenzverwalter vereinbaren können.

Ich unterstütze Sie gerne im Insolvenzverfahren und prüfe dabei auch Schadensersatzansprüche gegen die Hintermänner und den Vertrieb, die ich bei Bestehen für Sie auch durchsetze.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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