Anleihegläubigersammlung Solarwatt AG in Dresden

  • 2 Minuten Lesezeit

16 % Planquote

Die Solarwatt AG gehört mit zu den ersten Unternehmen, die sich mit dem Schutzschirmverfahren nach der Reform der Insolvenzordnung mit einer Eigenverwaltung innerhalb von drei Monaten aus der Insolvenz herauslösen könnten. Nach dem vorliegenden Insolvenzplan sollen die Anleihegläubiger ca. 16 % ihrer Einzahlung zurück erhalten.

Kein gemeinsamer Vertreter

Auf der Anleihegläubigerversammlung der Solarwatt AG am 27. August 2012 in Dresden war der einzige Tagesordnungspunkt, dass von der Bestellung des gemeinsamen Vertreters abgesehen werden solle. Der Insolvenzplan soll auf der Gläubigerversammlung am 11. September 2012 erörtert werden. Der Sachwalter RA Bähr führte aus: „Wir haben empfohlen, diesen Vertreter nicht zu wählen, weil die Wahl angefochten werden kann. Eine Anfechtung hätte einen Suspensiveffekt. Er blockierte damit das Stimmrecht des Anlegers. Dieses konnte dazu führen, dass kein gemeinsamer Vertreter gewählt wird. Damit haben die Gläubiger die Gelegenheit, selber auf der Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abzustimmen."

Die Abstimmung durch das Insolvenzgericht ergab, dass 83 Stimmberechtigte für den Vorschlag des Gerichtes stimmten, 28 hatten ihn abgelehnt. Einer enthielt sich.  

Es waren allerdings nur zwölf Besucher insgesamt anwesend. Diese vertraten fast. ein Drittel der Anleihegläubiger. Anträge waren nicht gestellt worden.

Aktiva 40,5 Mio. Euro

In dem Vorschlag eines Insolvenzplan wurde unter anderem ausgeführt: Es gebe quotenberechtigte Forderungen in Höhe von 91,1 Millionen €. Vorhanden seien Aktiva in Höhe von 40,5 Millionen €. Nach Abzug der Drittrechte in Höhe von ca. 12,4 Millionen sowie nach Abzug sonstiger Masseverbindlichkeiten in Höhe von rund 14 Millionen € stünde ein Überschuss von 11,5 Millionen € für die Verteilung zur Verfügung. Dieses seien nur 11,2 % bei der Insolvenz. Verfahrenskosten seien ebenfalls zu berücksichtigen. Der Insolvenzplan hingegen sehe eine Investitionen durch den bisherigen Aktionär Stefan Quandt (reichster Mann Deutschlands) in Höhe von 10 Millionen € vor, davon 5 Millionen € als Fremdkapital und 4,7 Millionen € als Eigenkapital. Das gebe eine höhere Quote von mindestens 16 %. Eine Erörterung dieses Insolvenzplanes solle auf der Gläubigerversammlung im September noch stattfinden.

SdK - Ungewissheit nötige zur Zustimmung zum Plan

Ein Vertreter vom SdK führte aus: der vorliegende Insolvenzplan sei ohne Beteiligung der Schuldverschreibungsinhaber nach dem Motto erstellt worden: „Friss oder stirb". Die Anleihegläubiger seien nicht gefragt worden. Keiner von ihnen würde im Gläubigerausschuss sitzen. Dieses stehe im Widerspruch zur Insolvenzordnung, wonach die größten Gläubiger repräsentiert sein müssten. Die kreditgebenden Banken würden alles zurück erhalten. Der Insolvenzplan sei nicht ausgewogen. Benachteiligt seien die Anleihegläubiger. Allein die Ungewissheit zwinge dazu, diesem Insolvenzplan zuzustimmen. Eine Ablehnung hätte eine geringere Quote zur Folge. Der SdK stimme daher für den Plan und gegen einen gemeinsamen Vertreter gemäß dem Vorschlag des Gerichts.

Die Ansprüche der Anleger

Die Schuldverschreibungen sind keine sicheren Forderungen. Vielmehr handelt es sich hierbei um komplexe Finanzinstrumente mit spezifischen rechtlichen Risiken bis hin in Richtung überraschender Nachschusspflicht. Nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert Kempas Segelken, Bremen, muss es nicht bei einer Quote von 16 % bleiben. Erfolgversprechend sind nämlich auch noch Prospekthaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen verschiedener Pflichtverletzungen. In Betracht kommen daneben Entschädigungsansprüche gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese Anlegeransprüche bleiben neben der Quote von 16 % bestehen. Die kostenfreie Beratung ist unter 0421/321121 möglich oder unter 01724107745 (24-h-Dienst).



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wilhelm Segelken

Beiträge zum Thema