Anspruch auf Homeoffice wegen Corona?

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In Zeiten von Corona stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage nach dem Homeoffice. Sei es, dass sie wegen der Kinderbetreuung lieber von zu Hause aus arbeiten möchten, sei es, weil sie sich ggf. im Betrieb vor Ansteckung fürchten.

Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice? 

Diese Frage muss zunächst grundsätzlich mit Nein beantwortet werden. Arbeitnehmer haben keinen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice. Weder die Notwendigkeiten der Kinderbetreuung noch die Angst vor einer Ansteckung führen zu einem Rechtsanspruch auf Homeoffice.

Auch eine generelle Ausgangssperre, sollte sie noch kommen, würde daran nichts ändern. Denn von einer solchen Ausgangssperre wären Wege zum Arbeitsplatz ausgenommen.

Anders sieht die Sache aus, wenn in dem Betrieb bereits Kollegen an Corona erkrankt sind. Dann hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber den nicht erkrankten Arbeitnehmern. Dies kann dann auch dazu führen, dass der Arbeitgeber Homeoffice gestatten muss.

Von dieser Sondersituation abgesehen, dürfte Homeoffice also nur dann in Betracht kommen, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich darauf einigen. 

Selbstverständlich gibt es auch Berufe, die von vorneherein für ein Homeoffice nicht infrage kommen. So haben z. B. die Kassiererin im Supermarkt oder Ärzte überhaupt nicht die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. 

Es ist in diesen Zeiten Augenmaß und Flexibilität gefordert. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Viele Arbeiten können in diesen besonderen Zeiten sicher mit etwas Anstrengung und Entgegenkommen auf beiden Seiten auch in die heimischen vier Wände verlegt werden.


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