Ansprüche gegen VW wegen Schummelsoftware Motor EA189 noch nicht verjährt?

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Rechtstipp
Ansprüche gegen VW wegen Schummelsoftware

Motor EA189 noch nicht verjährt?


Immer wieder war in der letzten Zeit in der Presse zu lesen, dass möglicherweise die Ansprüche gegen die VW AG hinsichtlich des Motors EA189 noch nicht verjährt seien, obwohl bereits 2015 bekannt wurde, dass dieser Motor möglicherweise unter eine „unzulässige Abschaltvorrichtung“ fallen würde.

Mit Urteil vom 07.08.2020, Az.: 2-19 O 279/19, liegt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vor sowie eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Marburg vom 16.06.2020, die unabhängig voneinander zu dem Ergebnis kommen, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Das Landgericht Frankfurt stellt dabei darauf ab, dass der Beginn der Verjährung auf gar keinen Fall mit dem Ende des Jahres 2015 angesetzt werden könne, da zu diesem Zeitpunkt eine hinreichende aussichtsreiche Klage gegen die Beklagte als Herstellerin noch nicht erhoben werden konnte.

Das Amtsgericht Marburg vertritt eine noch weitergehende Ansicht. Es vertritt die Ansicht, dass selbst wenn die Ansprüche verjährt wären, § 852 greifen würde. Demnach greift nicht die Regelverjährung von 3 Jahren gem. §§ 195, 199 BGB, sondern die Verjährung gem. § 852 BGB von 10 Jahren.
In § 852 heißt es hierzu, hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an.
Demnach bietet § 852 BGB Verbrauchern die Möglichkeit auch bei verjährten Schadenersatzansprüchen gegen VW noch entschädigt zu werden. Allen diesen neuen Urteilen ist es gemein, dass betrogene Verbraucher auch im Jahre 2020 und später klagen können. Denn wer sich sittenwidrig auf Kosten eines anderen bereichert, muss noch bis zu 10 Jahre danach den daraus gezogenen finanziellen Vorteil zurückzahlen.

Wir prüfen, ob Sie Ihre Schadenersatzansprüche noch geltend machen können.

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