Ansprüche von Gläubigern der Anleihe der Ekotechnika GmbH (WKN: A1R1A1)

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Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft für betroffene Anleger der Anleihe der Ekotechnika GmbH (WKN: A1R1A1 / ISIN: DE000A1R1A18) die Geltendmachung von Ansprüchen. 

Die Ekotechnika hat am 10.05.2013 eine Anleihe mit einem Volumen von EUR 60 Mio. und mit einer Laufzeit bis zum 10.05.2018 emittiert. Der Zins-Kupon der Ekotechnika-Anleihe (A1R1A1) beträgt 9,750%. Die nächste Auszahlung des Kupons findet am 10.05.2015 statt. 

Am 12.03.2015 hat die Emittentin mit einer Mitteilung im Bundesanzeiger und auf ihrer Homepage die Inhaber ihrer Schuldverschreibung zur Stimmabgabe in einer ersten Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert. Die Einladung finden Sie unter 

http://www.ekotechnika.de/level9_cms/download_user/Abstimmung/01-Ekotechnika_Aufforderung-zur-Stimmabgabe_150312.pdf

Die Stimmabgabe ist nur möglich in dem Zeitraum, beginnend am 30. März 2015 um 0:00 Uhr (MESZ) und endend am 2. April 2015 um 8:00 Uhr (MESZ) gegenüber der Notarin Dr. Annette Bödeker mit Amtssitz in Frankfurt am Main. 

Die besonderen Voraussetzungen der Stimmabgabe sind in der Einladung geregelt. 

Grund für diese Stimmabgabe ist u.a. die Abstimmung über ein Sanierungskonzept. Laut Angaben der Emittentin ist ein Sanierungskonzept erforderlich, da aufgrund des Währungsverfalles des Wechselkurses des Rubels zum Euro bzw. Dollar und der Zinserhöhungen wegen der von Sanktionen von Russland das Konzerneigenkapital der Gruppe sich negativ entwickelt hat. 

Auch scheint man mit dem Sanierungskonzept möglichen Insolvenzanträgen vorbeugen zu wollen, wenn die am 10.05.2015 fälligen Zinsen nicht bezahlt werden können. 

Das Sanierungskonzept sieht vor, dass eine Sanierung durch eine Kapitalherabsetzung und einen anschließenden vollständigen Umtausch der Schuldverschreibungen der Ekotechnika-Anleihe in Gesellschaftsanteile der neu zu gründenden Ekotechnika AG erreicht werden soll. Die Anleihegläubiger erhalten nach einer vorausgehenden Kapitalherabsetzung im Verhältnis 25:1 die Möglichkeit, für den Verzicht auf ihre Forderungen aus der Anleihe durch Einbringung ihrer Forderungen als Sacheinlage im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung neue Anteile an der Ekotechnika AG zu erwerben. Damit sich weitere und auch neue Anleger an der Gesellschaft beteiligen können, soll die Ekotechnika in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und die Aktien sollen zum Handel im Freiverkehr einer deutschen Börse einbezogen werden. 

Um die Werthaltigkeit dieses Konzepts festzustellen, hat die Emittentin PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Überprüfung beauftragt. 

Das Ergebnis des Gutachtens liegt bisher noch nicht vor. Auch hat die Emittentin bereits angekündigt, dass das Gutachten auch für den Zeitraum der ersten Versammlung noch nicht fertig gestellt sein könnte. 

Da für die Entscheidung der Stimmabgabe das Gutachten für die Anleihegläubiger von Bedeutung ist, empfehlen wir, sich nicht an der 1. Abstimmung vom 30.03. bis 02.04.2015 zu beteiligen. Für diese erste Abstimmung wird für die einzelnen Abstimmungspunkte der Tagesordnung eine Mehrheit von 50% bzw. 75% der ausgegebenen Schuldverschreibungen benötigt. Die Erfahrung der vergangenen ersten Anleihegläubigerversammlungen hat gezeigt, dass diese Mehrheiten in der ersten Versammlung grundsätzlich nie zustande kommen, da die dafür erforderliche Anzahl an Schuldverschreibungsinhaber nicht an der ersten Versammlung teilnimmt. 

Eine zweite Versammlung, an der die Anleihegläubiger persönlich teilnehmen können, ist geplant für den 06.05.2015. Dort muss das Konzept von der Emittentin erörtert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die dann auch beantwortet werden müssen. 

Gerne können Sie sich in dieser Angelegenheit von Rotter Rechtsanwälte vertreten lassen. 

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft zudem, ob in diesem Fall für Anleger auch Prospekthaftungsansprüche gegen die an der Emission Beteiligten in Betracht kommen können. 

Auch besteht für die Anleiheinhaber im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit, ihre Interessen zu bündeln. So können die Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) einen gemeinsamen Vertreter bestimmen, der dann die Rechte für alle Anleihegläubiger gegenüber dem Verwalter geltend machen kann. Die Möglichkeit einer Kandidatur als Gemeinsamer Vertreter halten wir uns derzeit noch offen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Thomas Ertl

Über Rotter Rechtsanwälte:

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht”, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.


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