Ansprüche von Gläubigern der Anleihe der Strenesse AG (WKN: A1TM7E)

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Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft für betroffene Anleger der Anleihe der Strenesse AG (WKN: A1TM7E) die Geltendmachung von Ansprüchen.

Das Amtsgericht Nördlingen hat mit Beschluss vom 01.07.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Strenesse AG eröffnet und einen sogenannten Sachwalter bestellt. Als Sachverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Joerg Nerlich aus Köln berufen.

Die Frist für die Anmeldung der Gläubiger im Insolvenzverfahren läuft am 18.08.2014 aus

Allerdings können Forderungen grundsätzlich auch gegen eine geringe Gebühr nachgemeldet werden.

Strenesse hatte sich im Vorjahr über die Ausgabe einer Unternehmensanleihe frisches Geld besorgt. Die herausgegebene Anleihe (ISIN DE000A1TM7E4 / WKN A1TM7E) hat ein Volumen von 12 Millionen Euro und verfügt über einen Zinssatz von 9 Prozent mit einer Laufzeit von einem Jahr. Im Februar 2014 stimmte die Gläubigerversammlung der Verlängerung der Laufzeit bis zum 15.03.2017 zu.

Durch den Insolvenzantrag droht auch den Anlegern der Anleihe ein erheblicher finanzieller Verlust. Wie das Handelsblatt meldete, notierte die Anleihe am Tag der Insolvenzeröffnung nur noch bei 23 Prozent ihres Nennwertes.

Gemäß § 7 der Anleihebedingungen haben die Inhaber der Anleihe ein Kündigungsrecht, sollte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet werden bzw. wenn Zinszahlungen ausbleiben. Um die Rückzahlung der Nominalanlage fordern zu können, ist eine Kündigung zwingend erforderlich.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft zudem, ob in diesem Fall für Anleger auch Prospekthaftungsansprüche gegen die an der Emission Beteiligten in Betracht kommen können.

Auch besteht für die Anleiheinhaber im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit, ihre Interessen zu bündeln. So können die Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) einen gemeinsamen Vertreter bestimmen, der dann die Rechte für alle Anleihegläubiger gegenüber dem Verwalter geltend machen kann.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Thomas Ertl

Über Rotter Rechtsanwälte

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht“, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.



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