Anwalt Lampmann u.a. mahnt noch wegen "SAM" ab!

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Abmahnung wegen Verletzung der Marke „SAM“ für Bluse und Schutzweste

Die Time Gate GmbH lässt die Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum weiterhin wegen der Nutzung der Marke „SAM“ abmahnen. Zuletzt lag uns die Abmahnung wegen einer Schutzweste "SAM" und einer Baumwollbluse "SAM" vor.

Die Time Gate GmbH ist Inhaberin der deutschen Wortmarke „SAM“, die unter anderem für Bekleidung eingetragen ist.

Wir haben in den letzten Tagen wieder mehrere Mandanten vertreten, die Produkte online angeboten hatten und in ihrem Angebot das Wort „SAM“ als Artikelbezeichnung verwendet hatten.

In vielen Fällen ist es schwer sich gegen die Abmahnung zu wehren und häufig sinnvoll eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Erfolgsaussichten

Die Kanzlei Lampmann, Halberkann & Rosenbaum mahnt auch nicht nur ab und droht mit einem Gerichtsverfahren, sondern beantragt beim LG Frankfurt/M immer mal wieder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder klagt sogar auf Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten. Die Kanzlei kennt die Meinung des LG Frankfurt/M und geht deswegen immer wieder nach Frankfurt/M. Die Kanzlei kann sich das Landgericht bundesweit aussuchen, weil die Verletzung und damit bundesweit begangen wird. 

Vor dem OLG Frankfurt/M hat sich die Kanzlei auch schon gestritten, aber nicht immer gewonnen. Ein Streit mit Time Gate GmbH ist nicht grundsätzlich aussichtslos.

Hohe Anwalts- und Gerichtsgebühren

Das LG Frankfurt/M nimmt in den meisten Streitfällen einen Streitwert zwischen 75.000 € und 100.000 € an. Durch die Höhe des Streitwerts entstehen allein mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Anwaltskosten von mehr als 2.000 €, die die unterliegende Partei zu tragen hat. Hinzu kommen Gerichtsgebühren von ca. 1.500 €.

Das Abmahnen stellt ein lukratives Geschäft dar.

Frist unbedingt beachten

Wenn Sie eine Unterlassungserklärung von den Anwälten Lampmann, Halberkamm & Rosenbaum erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall fristgerecht reagieren. Sie sollten die Frist auf keinen Fall ohne eine genaue Prüfung der Abmahnung ignorieren oder die geforderte Unterlassungserklärung einfach abgeben. Ein Fristablauf kann sehr teuer werden oder eine "falsche" Unterlassungserklärung kann sehr teuer werden..

Vertragsstrafe

In der Abmahnung fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Als Vertragsstrafe werden 5.100 € genannt. Diese Vertragsstrafe stellt bereits ein hohes Risiko dar. Dieses Risiko kann man auf jeden Fall reduzieren. Eine Prüfung der Abmahnung lohnt sich bereits wegen der vorformulierten Unterlassungserklärung. Eine Modifizierung der Unterlassungserklärung ist meistens geboten. .

Unsere Erfahrung

Wir haben in den letzten Tagen und letzten Jahren immer wieder Mandanten, die sich um die Marke „SAM“ gestritten haben, vertreten. Unsere Erfahrung in den Streitigkeiten um die Marke „SAM“ und die allgemeine Erfahrung im Markenrecht verschaffen unseren Mandanten sicherlich Vorteile.

Sollten Sie eine Abmahnung in einer „SAM-Sache“ erhalten haben, können Sie sich gerne unverbindlich per E-Mail berger@renner-morbach.de oder Telefon +49 221/27 22 55 65 bei uns melden. Ich führe gerne ein erstes kostenloses Beratungsgespräch mit Ihnen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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