Anwaltskosten im Erbfall

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Erben in einer Erbengemeinschaft haben es nicht leicht. Die Kommunikation mit den Miterben verläuft katastrophal, nichts geht voran - und wenn sich etwas bewegt, dann eher in Richtung Sackgasse. Was läuft schief?

Erbengemeinschaft = Schicksalsgemeinschaft

Seien Sie sich darüber im Klaren: Eine Erbengemeinschaft ist nicht nur eine Schicksalsgemeinschaft, die Sie sich nicht ausgesucht haben. Eine Erbengemeinschaft ist ein durch und durch rechtliches Konstrukt, ähnlich wie eine GmbH, eine Handelsgesellschaft oder ein Verein. Als Erbe bewegen Sie sich auf einem hochjuristischen Parkett in einem der ältesten und kompliziertesten Rechtsgebiete überhaupt.

Allein die Fachliteratur und Rechtsprechung zur Aufhebung und Abwicklung von Erbengemeinschaften füllen Schrankwände (oder modern gesprochen: Terabyte-Dateien). Wer es schafft, sich ohne rechtlichen Beistand durchzuschlagen, kann sich glücklich schätzen. Gelingt dies nicht, sollte der Gang zu einem Rechtsanwalt nicht zu lange auf sich warten lassen, die Zeit ist nicht Ihr Freund. Zumindest eine erste Beratung soll obligatorisch sein.

Anwalts- und Gerichtskosten

Anwälte kosten Geld. Die erste Auskunft kostet gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) höchstens 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Darüber hinaus fallen die Kosten sehr unterschiedlich aus. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab:

Die Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wenn zwischen Anwalt und Mandant nichts anderes vereinbart ist. Grundlage ist der so genannte Gegenstandswert. Dieser richtet sind in der Regel nach dem Wert des Nachlasses und dem Anteil, der dem Mandanten nach seiner Erbquote zukommt. Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit sind weitere Faktoren der Gebührenbemessung.

Möglich ist auch eine Vergütung nach der vom Rechtsanwalt für die Mandatsbearbeitung aufgewendeten Zeit, in der Regel nach vereinbarten Stundensätzen. Ein Stundensatz von 250,00 € liegt im normalen Rahmen, in der Praxis werden aber höhere und auch niedrige Stundensätze vereinbart. Einen gesetzlich festgelegten Stundensatz gibt es nicht.

Möglich ist auch die Vereinbarung einer Vergütungspauschale. Diese wird meistens dann vereinbart, wenn der Arbeitsaufwand von vornherein überschaubar und kalkulierbar ist, z.B. bei der Gestaltung von Testamenten. Die Vertretung im Rahmen einer Erbengemeinschaft eignet sich in der Regel dafür nicht.

Kommt es zu einem Erbrechtsstreit vor Gericht, entstehen Gerichtskosten. Auch diese hängen vom Gegenstandswert (Streitwert) ab. Je nach Verfahren können im Laufe des Rechtsstreits Sachverständigenkosten entstehen, z.B. in Fragen der Testierfähigkeit oder der Bewertung von Immobilien oder Firmenanteilen. Die Gutachterkosten gehören dann zu den Gerichtskosten im weiteren Sinne und fallen somit in den großen Topf der Prozesskosten. Wer sie im Ergebnis trägt, hängt vom Ausgang des Rechtstreits ab.

Lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts?

Ja. Eine Erstberatung für maximal 190,00 €, bzw. bei höherem Aufwand auch 250,00 € netto sollte obligatorisch sein. Eine erste anwaltliche Hilfe kann Ihnen schon die Orientierung geben, die Sie vor voreiligen und falschen Entscheidungen bewahren kann.

Und wenn es teurer wird?

Auch das Risiko, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, lässt sich einhegen. Die Beurteilung von Chancen und Risiken, das Abwägen von rechtlichen Schritten vor allem über Angriff und Verteidigung im Rechtsstreit sind zentrale Überlegungen des Anwalts und Gegenstand der laufenden Kommunikation mit dem Mandanten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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