Anwaltswoche 2/2014 zu den Themen Mietpreisbremse, Amazon-Streiks, Goebbels-Nachlass u.a.

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zu den Themen Wulff-Ermittler im Visier der Staatsanwaltschaft; Mietpreisbremse; Streiks bei Amazon; Goebbels-Nachlass sowie einem aktuellem Urteil des BGH zur Erforderlichkeit der Flugzeiten in der Buchungsbestätigung.

In unserem neuen Format informieren wir Sie über die aktuellen juristischen Ereignisse der vergangenen Woche. Welche Urteile sind besonders wichtig für die anwaltliche Praxis? Was hat sich der Gesetzgeber Neues ausgedacht? Dazu Kommentare, Diskussionen und vielleicht auch Streitigkeiten aus der Perspektive praktizierender Anwälte. Das Ganze wie immer ungeschnitten und auf den Punkt gebracht.

Heute in Teil 2 unter anderem folgende Themen:

„Wulff-Ermittler im Visier der Staatsanwaltschaft?“

Aktuellen Pressemeldungen zufolge hat die Staatsanwaltschaft Göttingen Ermittlungen wegen Geheimnisverrats aufgenommen. Es ist bislang nicht bekannt, gegen wen sich die Ermittlungen richten. Doch wer hat wohl über entsprechende Dienstgeheimnisse verfügt und konnte damit regelmäßig die Presse füttern?

Mietpreisbremse nun doch nicht für Neubauten

Die Bundesregierung lenkt ein. Nicht nur von uns war kritisiert worden, dass die Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen angedachten Form dazu führen könnte, den Neubau von Wohnungen zu Vermietungszwecken zu behindern. Nun hat die Bundesregierung eingelenkt und plant Neubauten komplett von der Mietpreisbremse auszunehmen. Wohnungspolitisch sinnvoll, verfassungsrechtlich zulässig?

Streiks bei Amazon

Die Gewerkschaft Ver.di versucht seit längerem, den weltgrößten Online-Versandhändler Amazon zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag zu den Bedingungen des Einzelhandels zu bewegen. Bislang blieben diese Versuche erfolglos. Nun will die Gewerkschaft mit erneuten Streiks vorankommen.

Goebbels-Nachlass: Verlagsgruppe Random House muss Auskunft über Einnahmen aus Biografie erteilen

Das Landgericht München I hat die Verlagsgruppe Random House zur Auskunft über Einnahmen aus dem Verkauf einer Goebbels Biografie verurteilt. Geklagt hatte die Nachlassverwalterin von Josef Goebbels, die Tochter des Wirtschaftsministers Schacht. Pressemeldungen zufolge hatte Random House sogar einen Vertrag mit Frau Schacht geschlossen, weigerte sich nun aber unter Berufung auf dessen Sittenwidrigkeit, diesen zu erfüllen. Obwohl zunächst nur zur Auskunft verurteilt wurde, das Gericht würde kaum der Auskunftsklage stattgeben, wenn es nicht auch in der Sache die Ansprüche von Frau Schacht für gerechtfertigt halten würde.

Das Urteil der Woche heute vom Bundesgerichtshof: keine Flugzeiten in der Buchungsbestätigung erforderlich

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es zulässig, wenn in der Buchungsbestätigung die genauen Abflug-und Ankunftszeiten noch nicht genannt werden. Flugreisende, denen die Zeiten wichtig sind, sollten daher bereits bei Abschluss des Reisevertrags auf entsprechende Vereinbarungen achten.

23.9.2014

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