Anzeige wegen Bestellung von Testosteron / Nandrolon

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Anzeige wegen Bestellung von Testosteron/Nandrolon

Die Zahl der dokumentierten Fälle von Doping im Amateursport steigt seit Jahren kontinuierlich an. Substanzen, die beim Muskelaufbau helfen, die Ausdauer stärken oder sonstige leistungssteigernde Eigenschaften haben sollen, und deren Einnahme durch Profisportler einst die Öffentlichkeit schockierte, finden sich heute in Fitness-Studios und in öffentlichen Sportanlagen. Das ändert jedoch nichts daran, dass Doping illegal ist, und in Deutschland klare Gesetze gelten, die den Umgang mit leistungssteigernden Stoffen unter Strafe stellen.

In diesem Rechtstipp beantworten wir folgende Fragen:

  • Wo und wie wird der Umgang mit leistungssteigernden Substanzen geregelt?
  • Für welche Stoffe gilt das Anti-Doping-Gesetz?
  • Was heißt „nicht-geringe Menge“?
  • Was passiert, wenn man Dopingmittel wie Nandrolon in nicht-geringen Mengen bestellt?
  • Welche Strafen drohen für Einfuhr von Dopingmitteln?
  • Was soll ich tun, wenn gegen mich zB. Wegen Bestellung von Testosteron ermittelt wird?


Gegen Sie wird wegen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz ermittelt?

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Wo und wie wird der Umgang mit leistungssteigernden Substanzen geregelt?

Bis vor wenigen Jahren fiel der Umgang mit dopingfähigen Substanzen wie Steroiden, Anabolika etc. unter den § 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG), der das Inverkehrbringen, Verschreiben und Anwenden solcher Mittel zu Doping-Zwecken verbot. Mittlerweile ist die Einfuhr, der Handel mit , und der Konsum von Dopingmitteln ein derart großes Problem geworden, dass es dafür ein eigenes Gesetz gibt:

Das Anti-Doping-Gesetz.

Dieses verbietet nunmehr auch den Erwerb und Besitz nicht-geringer Mengen von Mitteln, die zum Doping verwendet werden können.


Für welche Stoffe gilt das Anti-Doping-Gesetz?

Die infrage kommenden Substanzen, sowie die Form, in der sie angeboten werden, werden in der Anlage des Anti-Doping-Gesetzes gelistet und umfassen Steroide, Anabolika, Hormone, sowie in ihrer Wirkung entsprechende künstliche Präparate.

Diese Stoffe sind teilweise in Medikamenten in deutschen Apotheken zu bekommen, unterliegen jedoch einer Verschreibungspflicht, durch die eine Überdosierung (und ein Bezug einer strafbaren nicht-geringen Menge) verhindert wird.


Was heißt „nicht-geringe Menge“?

Die zulässigen Mengen, in denen dopingfähige Stoffe erworben und besessen werden dürfen, sind in der Dopingmittel-Mengen-Verordnung geregelt. Entsprechend der Wirkungsweise und Wirkungsstärke eines Stoffes ist ihm ein Mengenwert zugeordnet, der nicht überschritten werden darf.

Für das Anabolikum Nandrolon („Deca Durabolin“) beträgt der Schwellenwert bespielsweise 45mg, für Testosteron 632mg.

Erreicht oder überschreitet man diese Menge, verstößt man gegen das Anti-Doping-Gesetz und macht sich strafbar.


Was passiert, wenn man Dopingmittel wie Nandrolon in nicht-geringen Mengen bestellt?

Da solche Bestellungen im Prinzip nur online bei ausländischen, meist asiatischen Anbietern getätigt werden können, müssen die Substanzen auf dem Postweg geliefert werden. Meist werden diese Lieferungen vom deutschen Zoll kontrolliert und abgefangen, und anschließend gegen den Empfänger ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, was Vorladungen, Hausdurchsuchungen, evtl sogar Untersuchungshaft mit sich bringen kann. In einem solchen Fall muss der Betreffende beweisen können, dass er die Stoffe aus rein medizinischen Gründen bestellt hat. Hierzu empfiehlt sich dringend die Konsultation eines guten Strafverteidigers, da man ohne fachliche Unterstützung kaum eine Chance hat, einer Verurteilung zu entgehen.

Welche Strafen drohen für Einfuhr von Dopingmitteln?

Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren vor. Die Höhe der Strafe bemisst sich nach der Schwere der Schuld, also nach der eingeführten Menge, der Vorgeschichte des Täters u.ä. Als unbescholtener Ersttäter wird man in der Regel mit einer Geldstrafe davon kommen. Wenn man jedoch schon seit längerer Zeit in größerem Stil Handel mit Dopingmitteln betreibt, ist es auch möglich, dass man eine Freiheitsstrafe absitzen muss, die 2 Jahre übersteigt.

Was soll ich tun, wenn gegen mich zB. Wegen Bestellung von Testosteron ermittelt wird?

Das Wichtigste ist, dass Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache machen. Da Sie die Ermittlungsakte nicht kennen, und nicht genau wissen können, was gegen Sie vorliegt, riskieren Sie durch eine Aussage, sich unnötig selbst zu belasten.

Stattdessen sollten Sie umgehend einen Fachanwalt konsultieren. Der Anwalt kann der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass er sie verteidigt, und Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Wenn er Einsicht genommen hat, kann er aufgrund dessen mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Verteidigung erarbeiten.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und haben auf diesem Gebiet reiche Erfahrung. Sie erreichen uns über das Kontaktformular, oder per Telefon, E-mail oder WhatsApp.

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