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Info Strafrecht
Weil das Strafrecht die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürger regelt, ist es eigentlich ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts. Wegen seiner Besonderheiten wird es jedoch neben Zivilrecht und Öffentichem Recht als eigenständige dritte Gruppe der Rechtsgebiete gewertet. Das Strafrecht erfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die Umfang und Inhalt der staatlichen Strafbefugnis beinhalten. Weil das Sanktionsrecht des Staates zu den schwersten Eingriffen in die Freiheit und Rechte des Bürgers berechtigt, vor allem durch die Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung u.Ä., gilt der Grundsatz: "Nulla poena sine lege", (lat., keine Strafe ohne Gesetz) d.h. es darf immer nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage eine Strafe verhängt werden § 1 StGB. Er wird auch als gesetzliches Rückwirkungsverbot bezeichnet.
Ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung ist keinerlei staatliche Sanktion zulässig. Wegen der Verankerung dieses Grundsatzes in der Verfassung (Grundgesetz) Art. 103 Abs. 2 GG ist bei einem Verstoß auch die Verfassungsklage möglich.
Das Strafrecht unterteilt sich in zwei Bereiche: das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.
Materielles Strafrecht
Als materielles Strafrecht bezeichnet man das allgemeine Strafrecht an sich, d.h. die Vorschriften, die festlegen welches Verhalten sanktioniert werden soll. Zentrale Vorschrift ist das Strafgesetzbuch (StGB), das durch zahlreiche Sondervorschriften ergänzt wird, wie zum Beispiel im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG), bei Delikten mit Drogen und Betäubungsmitteln das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), bei Sprengstoffdelikten mit dem Sprengstoffgesetz (SprengG), bei Steuerstraftaten mit den Steuergesetzen, bei Wirtschaftsstraftaten u.a. mit dem Aktiengesetz (AktG), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und vielen anderen mehr.
Das Strafgesetzbuch StGB
Das Strafgesetzbuch ist in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil aufgeteilt. Im Allgemeinen Teil finden sich generelle Vorschriften zu den unterschiedlichen Arten der Beteiligung an einer Straftat (also Täter, Mittäter, Anstifter, mittelbarer Täter, Beihilfe etc.). Ferner geregelt ist, wann der Versuch einer Straftat vorliegt und wann er strafbar ist oder auch, wann eine Straftat etwa durch Notwehr gerechtfertigt ist. Im Allgemeinen Teil finden sich darüber hinaus die unterschiedlichen Arten von Sanktionen, die das Strafrecht dem Staat zur Hand gibt. Neben den freiheitsentziehenden Sanktionen wie der Freiheitsstrafe und den Maßregeln der Besserung und Sicherung (die zum Beispiel bei psychisch gestörten Tätern angeordnet werden können) kennt das Strafrecht auch die Vermögensstrafe, die Geldstrafe (auch die Ersatzhaft), das Berufsverbot bei berufsspezifischen Delikten, wenn der Täter der fraglichen Berufsgruppe angehört, und die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verkehrsdelikten.
Darüber hinaus enthält das StGB Regeln, wie die Strafrichter das Strafmaß zu bemessen haben und wann eine Strafaussetzung zur Bewährung (also eine Bewährungsstrafe) in Betracht kommt.
Im Besonderen Teil des StGB finden sich Vorschriften, die Merkmale der einzelnen Straftaten festlegen, die sogenannten Tatbestandsmerkmale. Diese sind wiederum durch objektive Komponenten (zum Beispiel die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache beim Diebstahl gem. § 242 StGB) und gleichzeitig subjektiven Komponente (also Fahrlässigkeit, Vorsatz, Absicht) gekennzeichnet. Von den Delikten ist das Strafgesetzbuch in Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag etc.), Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Misshandlung, Beteiligung an einer Schlägerei u.a.), Strafen gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Erpressung u.v.a), Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, Betrug und Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzverschleppung, gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftungsdelikte, Verkehrsdelikte, Unfallflucht), Umweltstraftaten und Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u.v.m).
Handelt es sich um einen jugendlichen Täter, so gilt zusätzlich das Jugendstrafrecht, was bestimmte Höchststrafen und bestimmte Sanktionsarten für Kinder und Jugendliche festlegt.
Formelles Strafrecht
Unter den Begriff formellen Strafrechts werden alle Vorschriften erfasst, die den Ablauf des Strafverfahrens regeln, also das Strafprozessrecht. Es ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und legt die Voraussetzungen für die Durchführung eines rechtmäßigen Strafverfahrens fest. Hierbei unterscheidet man wiederum das Ermittlungsverfahren (zum Beispiel Erlass von Durchsuchungsbefehl, Haftbefehl u.a.), die Strafverhandlung (eröffnet durch Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft) und schließlich Strafvollzug (Strafvollstreckung der Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Durchführung der Maßregeln zur Besserung und Sicherung).
Auch das formelle Strafrecht kennt Besonderheiten für jugendliche oder heranwachsende Straftäter, z.B. finden Strafverhandlungen gegen jugendliche Täter immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Von der Intensität des Gesetzesverstoßes stellt das Strafrecht die schärfste Sanktionsform durch staatliche Eingriffe dar, zu ihm gehört auch das weniger streng sanktionierende Ordnungswidrigkeitenrecht.
Bei anwalt.de finden Sie den passenden Anwalt.
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Das Strafrecht unterteilt sich in zwei Bereiche: das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.
Materielles Strafrecht
Als materielles Strafrecht bezeichnet man das allgemeine Strafrecht an sich, d.h. die Vorschriften, die festlegen welches Verhalten sanktioniert werden soll. Zentrale Vorschrift ist das Strafgesetzbuch (StGB), das durch zahlreiche Sondervorschriften ergänzt wird, wie zum Beispiel im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG), bei Delikten mit Drogen und Betäubungsmitteln das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), bei Sprengstoffdelikten mit dem Sprengstoffgesetz (SprengG), bei Steuerstraftaten mit den Steuergesetzen, bei Wirtschaftsstraftaten u.a. mit dem Aktiengesetz (AktG), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und vielen anderen mehr.
Das Strafgesetzbuch StGB
Das Strafgesetzbuch ist in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil aufgeteilt. Im Allgemeinen Teil finden sich generelle Vorschriften zu den unterschiedlichen Arten der Beteiligung an einer Straftat (also Täter, Mittäter, Anstifter, mittelbarer Täter, Beihilfe etc.). Ferner geregelt ist, wann der Versuch einer Straftat vorliegt und wann er strafbar ist oder auch, wann eine Straftat etwa durch Notwehr gerechtfertigt ist. Im Allgemeinen Teil finden sich darüber hinaus die unterschiedlichen Arten von Sanktionen, die das Strafrecht dem Staat zur Hand gibt. Neben den freiheitsentziehenden Sanktionen wie der Freiheitsstrafe und den Maßregeln der Besserung und Sicherung (die zum Beispiel bei psychisch gestörten Tätern angeordnet werden können) kennt das Strafrecht auch die Vermögensstrafe, die Geldstrafe (auch die Ersatzhaft), das Berufsverbot bei berufsspezifischen Delikten, wenn der Täter der fraglichen Berufsgruppe angehört, und die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verkehrsdelikten.
Darüber hinaus enthält das StGB Regeln, wie die Strafrichter das Strafmaß zu bemessen haben und wann eine Strafaussetzung zur Bewährung (also eine Bewährungsstrafe) in Betracht kommt.
Im Besonderen Teil des StGB finden sich Vorschriften, die Merkmale der einzelnen Straftaten festlegen, die sogenannten Tatbestandsmerkmale. Diese sind wiederum durch objektive Komponenten (zum Beispiel die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache beim Diebstahl gem. § 242 StGB) und gleichzeitig subjektiven Komponente (also Fahrlässigkeit, Vorsatz, Absicht) gekennzeichnet. Von den Delikten ist das Strafgesetzbuch in Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag etc.), Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Misshandlung, Beteiligung an einer Schlägerei u.a.), Strafen gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Erpressung u.v.a), Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, Betrug und Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzverschleppung, gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftungsdelikte, Verkehrsdelikte, Unfallflucht), Umweltstraftaten und Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u.v.m).
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