Arbeitgeber kündigt, weil Mitarbeiterin nach Unstimmigkeiten mit ihrem Anwalt kommt

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Wenn der Mitarbeiter einen Anwalt einschaltet, kann das für den Arbeitgeber nach Ärger „riechen“. Wenn der Arbeitgeber diese Tatsache auch noch als Grund für die Kündigung nimmt, ist er nicht besonders clever.

Die Arbeitnehmerin, um die es im Streit vor dem Arbeitsgericht Dortmund ging (12.02.2014 – 9Ca 5518/13), war Mitte April befristet bis Oktober 2013 als Servicekraft eingestellt. Bereits im Vorstellungsgespräch hatte sie erklärt, dass sie bereits 2012 vom 1.6. – 22.06.2013 Urlaub gebucht habe. Das könne sie auch nicht verschieben, weil auch ihr Ehemann das bereits seinem Arbeitgeber mitgeteilt habe. Nur wenn auch ihr künftiger Arbeitgeber den Urlaub gewährt, könne sie den Vertrag unterschreiben. Die entscheidungsbefugte Mitarbeiterin des Arbeitgebers sagte der Arbeitnehmerin den Urlaub zu und er wurde auch im Urlaubsplaner, der im Pausenraum hing, vermerkt.

Doch erstens kommt es anders und zweitens als man denkt, denn nachdem die Frau die Arbeit angetreten hatte, kam der stellvertretende Bereichsleiter und wollte von alledem nichts wissen. Er strich den Urlaub aus dem Urlaubsplan. Jedwede Bitte der Frau und ihr Verweis auf die Zusage der Mitarbeiterin, die das Vorstellungsgespräch geführt hatte, half nichts. Im Gegenteil, sie bekam die freche Antwort: „Wenn es Ihnen nicht passt, können Sie ja gehen.“

In ihrer Verzweiflung schaltete sie einen Anwalt ein. Der schickte ein Schreiben an den Arbeitgeber in dem er forderte, den Urlaub zu gewähren. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin der Frau.

Sie klagte vor dem AG Dortmund. In ihrer Klage stützte sie sich auf § 612 BGB, welcher aussagt:

"Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt."

Die Arbeitnehmerin wusste, dass sie sich noch nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen konnte. Doch auch für sie galt das Maßregelungsverbot. Den Anwalt hatte sie um Hilfe gebeten, weil sie mit ihrer Forderung beim Arbeitgeber immer wieder auf Granit gebissen hatte.

Der Arbeitgeber wiederum berief sich auf sein Recht, während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen zu können. Außerdem schätze er es nicht, wenn jemand gleich mit dem Anwalt auf der Matte steht.

Fairness bei der Einhaltung von Zusagen ist in diesem Unternehmen scheinbar unbekannt. Für dieses Verhalten bekam der Arbeitgeber die Quittung. Die Frau bekam Recht, musste nicht mehr dort arbeiten (das AV endete ohnehin am 31.10.2013) und sie bekam den Lohn für die Monate Mai bis Oktober.

Fazit: Wenn man als Arbeitgeber sauer ist, weil ein Arbeitnehmer sich traut, sich professionelle Hilfe zu holen, sollte er das für sich behalten. Hätte der Arbeitgeber besser seinen Anwalt befragt, dann hätte er sich sicher nicht so kindisch und unprofessionell verhalten.


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