Arbeitnehmer verweigert Corona-Test: Mögliche Reaktionen des Arbeitgebers, Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Allerorts wird getestet, nicht jeder Arbeitnehmer ist damit einverstanden, zumal manche Tests unangenehm bis schmerzhaft daherkommen; viele verweigern die Tests, vor allem wenn der Arbeitgeber sie mehrmals wöchentlich einfordert.

Womit muss der Arbeitnehmer rechnen, wenn er einen Corona/Covid-19-Test verweigert? Was kann er tun, wenn der Arbeitgeber nachteilhaft auf seine Test-Verweigerung reagiert? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

1. Arbeitnehmer wird nach Hause geschickt

Wer den Corona-Test verweigert, riskiert unter Umständen, dass ihn der Arbeitgeber nach Hause schickt, und ihm dabei entweder das Gehalt weiter bezahlt, oder die Gehaltszahlung einstellt.

2. Abmahnung

Häufig kommt es auch vor, dass der Arbeitgeber zusätzlich eine Abmahnung erteilt und ihm für den Fall, dass er die Testung erneut verweigert, eine Kündigung androht.

3. Kündigung

Mitunter reagieren Arbeitgeber sofort mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses; manche kündigen fristlos, andere sprechen eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung mit Kündigungsfrist aus.

Arbeitnehmertipps: Wird man nach Hause geschickt, hat man die Möglichkeit, seinen grundgesetzlich gesicherten Beschäftigungsanspruch gerichtlich geltend zu machen, wovon ich wegen der damit verbundenen Belastung für den Arbeitnehmer allerdings regelmäßig abrate.

Stoppt der Arbeitgeber die Gehaltszahlung, kann man sie vor dem Arbeitsgericht einklagen, wobei man hier arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen beachten muss.

Klagt man sein Gehalt ein, prüft das Gericht, ob der Arbeitnehmer den Test zu Recht verweigert hat, beziehungsweise ob der Arbeitgeber berechtigt war, die Testung anzuordnen. Durfte der Arbeitnehmer den Test verweigern, hat er regelmäßig Anspruch auf weiterlaufende Gehaltszahlung, falls ihn der Arbeitgeber nach der Test-Verweigerung nach Hause schickt.

Wichtig: Es gibt durchaus Fälle, in denen der Arbeitnehmer zur Testung verpflichtet ist, beispielsweise unter Umständen in Pflegeheimen, in denen noch keine Impfung gegen Corona/Covid-19 stattgefunden hat.

Im Fall einer Abmahnung rate ich regelmäßig zu einer Gegendarstellung. Möglich ist eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, die man aber regelmäßig nur nach Rücksprache mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Betracht ziehen sollte.

Im Fall einer Kündigung rate ich dazu, am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhält, bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und die Klage- und Abfindungschancen zu besprechen, die ich in solchen Fällen häufig für aussichtsreich halte.

Den Anruf beim Anwalt sollte man so schnell wie möglich erledigen, weil nach jeder Kündigung kurze Fristen anfangen, wie beispielsweise die je nach Fall circa drei bis fünftägige Frist für die Zurückweisung der Kündigung wegen Formmängeln, oder die dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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