Arbeitsaufnahme ukrainischer Spezialisten und leitender Angestellten eines deutschen Unternehmens

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Rechtsgrundlage ist hier § 18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 4 Beschäftigungsverordnung.

Dabei müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen.
  2. Erlaubnis bzw. Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Arbeitsagentur.
  3. Die Arbeitsbedingungen und die Vergütung müssen ortsüblich sein.
  4. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  5. es muss der Nachweis erbracht sein, dass nur die antragstellende Person die entsprechenden Arbeiten ausführen kann.

Die Zustimmung der Arbeitsagentur erfolgt ohne die sonst übliche Vorrangprüfung. Allerdings müssen die Beschäftigungsbedingungen denen entsprechender deutscher Arbeitnehmer gleichen.

Ein Hochschul- oder Berufsabschluss ist nicht nötig.

Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht Voraussetzung.

In den ersten zwei Jahren muss vor einem Wechsel des Arbeitsplatzes die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden.

In den beiden ersten Jahren ist die Erlaubnis zur Beschäftigung an eine Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Ehegatten und Kindernachzug sind möglich. Der Ehepartner oder die Kinder brauchen in diesem Fall keine Sprachkenntnisse (A1-Test) nachweisen.

Ehegatten haben uneingeschränkten Zugang zur Erwerbstätigkeit (§ 27 Abs. 5 AufenthG).

Ablauf der Visumsbeantragung für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums vereinbart werden.

Es handelt sich um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
  • Reisepass mit zwei Kopien
  • drei Passbilder
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien
  • Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien
  • Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme
  • Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Anschließend kann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls nötig ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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