Arbeitshilfe für die Auflösung und Liquidation eines eingetragenen Vereins in der COVID-19- Pandemie

  • 6 Minuten Lesezeit

KSG Musterstadt e.V.

Vorstand

Max Mustermann

1.Vorsitzender

Musterstraße 1

99999 Musterstadt

An  die

Mitglieder der KSG Musterstadt e.V.

Auflösung  und Liquidation des Vereins 

Liebe Mitglieder !

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am ………………. haben wir über die Auflösung des Vereins , die Änderung der Anfallberechtigung in § …. unserer Satzung und die evtl. Übergang von Mitgliedschaften in   den TV Musterstadt e.V.  beraten.

Wir wollen nunmehr diesen Schritt vollziehen und haben uns durch Herrn Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Malte Jörg Uffeln. Mag.rer.publ., Lieblos, Nordstraße 27, 63584 Gründau über die notwendigen Schritte und Formalitäten beraten lassen.

In der COVID- 19- Pandemie ist eine Auflösung im Beschlusswege durch schriftliche Abstimmung möglich.

Daher dieser Brief an alle Mitglieder.

Die notwendigen Schritte erläutern wir hiermit, bevor nachfolgend die entsprechenden Beschlusstexte dargestellt werden. Wir bitten Euch sodann um Eure Zustimmung zu den dargestellten Schritten, damit wir den Verein auflösen und liquidieren können. Wer dazu weitere Fragen hat, der kann sich direkt an

Herrn

Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln (www.maltejoerguffeln.de) unter Tel. 06051 / 6195029 oder per e-mail mjuffeln@t-online.de wenden, der Fragen gerne beantwortet.

I.

Verfahren

Die notwendigen Schritte in Ihrer Reihenfolge sind folgende:

  1. Beschluss über die Änderung der Auflösungsbestimmung (Anfallberechtigung) in § ….. unserer Satzung.
  2. Beschluss über die Auflösung des Vereins
  3. Beschluss über den Übergang der Mitgliedschaften auf den TV Musterstadt e.V.
  4. Beschluss über die Bestellung eines Liquidators.

II.

Rechtslage zu § 32 BGB in der COVID- 19- Pandemie

Nach § 32 II  BGB kann die Gesamtheit aller Mitglieder anstelle der Mitgliederversammlung   ( § 32 I BGB) handeln. Alle Mitglieder müssen in diesem Fall ihre Zustimmung zu einem Beschluss schriftlich erklären.

Der Bundestag hat mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19- Pandemie ( BGBl. 2020, Teil I, S. 570) und hier Art. 2 § 5 das Unmittelbarkeitserfordernis des § 32 I BGB ( „ Versammlung der Mitglieder“)  für die Dauer der COVID- 19- Krise „  sachgerecht ausgehebelt “ und zusätzlich das „Gesamtheitsprinzip“ des § 32 II  BGB „aufgeweicht“.

Die Bestimmung   – gültig bis 31.12.2021 – lautet jetzt wie folgt :

 § 5 Vereine, Parteien und Stiftungen

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigungen in der Satzung vorsehen, dass Vereinsmitglieder


1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen,

2.ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben können.

(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und

die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

(3a) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane.

(4) 1Absatz 1 gilt für Vorstandsmitglieder und Vertreter in den sonstigen Organen und Gliederungen der Parteien entsprechend. 2Absatz 2 Nummer 1 gilt für Mitglieder- und Vertreterversammlungen der Parteien und ihrer Gliederungen sowie ihrer sonstigen Organe entsprechend. 3Dies gilt nicht für die Beschlussfassung über die Satzung und die Schlussabstimmung bei Wahlen nach § 9 Absatz 4 des Parteiengesetzes. 4Die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung im Wege der Briefwahl oder auch zeitlich versetzt als Urnenwahl an verschiedenen Orten zulassen. 5§ 17 Satz 2 des Parteiengesetzes bleibt unberührt.

Nach der maßgebenden Bestimmung in  § 5 Abs. 3 des v.g. Gesetzes müssen

  1. sich mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Abstimmung in Textform beteiligen,
  2. die Satzungsänderung des §….. mit einer Mehrheit von 2/3 der gültigen Stimmen beschlossen werden ( dies folgt aus § ……… unserer Satzung),
  3. die Auflösung und die Bestellung des Liquidators mit einfacher Mehrheit beschlossen werden ( also 50 % plus eine Stimme)

III.

Beschlussvorlagen

Wir unterbreiten daher folgende Beschlüsse zur Abstimmung:

Beschlusstexte zu den einzelnen TOP 

Beschluss 1 Änderung des § ……….. der Satzung letzte Absatz

Ziff. ….

Im Fall der Auflösung des Vereins oder des Wegfalls gemeinnütziger Zwecke  fällt das Vermögen des Vereins an TV Musterstadt e.V. oder seinen Rechtsnachfolger , der  es ausschließlich und unmittelbar  für gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Sports in Musterstadt    zu verwenden hat. 

Beschluss  Auflösungsbeschluss

Der Verein löst sich mit Ablauf des ……2021 zum ……..2021 auf.

Beschluss  Beitrittsbeschluss

Die Mitglieder der KSG Musterstadt e.V.  erklären   mit Eintritt der Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses über die Auflösung des Vereins  ihren Beitritt als Mitglieder zum TV Musterstadt e.V.  oder deren Rechtsnachfolger unter Wahrung der bisherigen mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten in Anerkennung der Satzung des aufnehmenden Vereins.

Jedes Mitglied akzeptiert diese Verfahrensweise und verzichtet ausdrücklich auf eine Kündigung der Mitgliedschaft . Zur Wahrung des verfassungsrechtlich gesicherten Rechts auf negative Vereinigungsfreiheit eines jeden Mitgliedes wird allen Mitgliedern bis zum …………..2021  ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft und dem Beitritt zum TUV Musterstadt e.V. oder deren Rechtsnachfolger eingeräumt.

Beschluss 4 Bestellung von Liquidatoren 

Zum Liquidatoren des Vereins gemäß § 49 BGB, wird Herr Rechtsanwalt und Mediator(DAA) Malte Jörg Uffeln, Mag.rer.publ. Lieblos, Nordstrasse 27, 63584 Gründau bestellt.

Liebe Mitglieder !

Bitte nutzen Sie jetzt den beiliegenden Abstimmungsbogen und senden Sie diesen – nur mit Ihrem Votum  versehen und ohne Namen –

bis zum …………..2021

an uns zurück:

KSG Musterstadt e.V.

Vorstand

Max Mustermann

1.Vorsitzender

Musterstraße 1

99999 Musterstadt

Wir werden Sie nach dem ………2021  über das Ergebnis der Abstimmung und den weiteren Gang der Auflösung und Liquidation unterrichten.

Danke für ihre Mitwirkung.

Mit freundlichen Grüßen

KSG Musterstadt e.V.

Vorstand

Max Mustermann

1.Vorsitzender

Musterstraße 1

99999 Musterstadt

KSG Musterstadt e.V. 

Abstimmungsbogen – Rücksendung bitte bis zum ………… an den Vorstand)

Beschluss 1 Änderung des § ………. der Satzung letzte Absatz

Ziff. ….

Im Fall der Auflösung des Vereins oder des Wegfalls gemeinnütziger Zwecke  fällt das Vermögen des Vereins an TV Musterstadt e.V. oder seinen Rechtsnachfolger , der  es ausschließlich und unmittelbar  für gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Sports in Musterstadt    zu verwenden hat. 

O         JA                   O         NEIN                          O ENTHALTUNG

Beschluss  Auflösungsbeschluss

Der Verein löst sich mit Ablauf des ……2021 zum ……..2021 auf.

O         JA                   O         NEIN                          O ENTHALTUNG

Beschluss  Beitrittsbeschluss

Die Mitglieder der KSG Musterstadt e.V.  erklären   mit Eintritt der Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses über die Auflösung des Vereins  ihren Beitritt als Mitglieder zum TV Musterstadt e.V.  oder deren Rechtsnachfolger unter Wahrung der bisherigen mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten in Anerkennung der Satzung des aufnehmenden Vereins.

Jedes Mitglied akzeptiert diese Verfahrensweise und verzichtet ausdrücklich auf eine Kündigung der Mitgliedschaft . Zur Wahrung des verfassungsrechtlich gesicherten Rechts auf negative Vereinigungsfreiheit eines jeden Mitgliedes wird allen Mitgliedern bis zum …………..2021  ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft und dem Beitritt zum TUV Musterstadt e.V. oder deren Rechtsnachfolger eingeräumt.

O         JA                   O         NEIN                          O ENTHALTUNG

Beschluss 4 Bestellung von Liquidatoren 

Zum Liquidatoren des Vereins gemäß § 49 BGB, wird Herr Rechtsanwalt und Mediator(DAA) Malte Jörg Uffeln, Mag.rer.publ. Lieblos, Nordstrasse 27, 63584 Gründau bestellt.

O         JA                   O         NEIN                          O ENTHALTUNG


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