Arbeitsplatz und Social Media: Was darfst du teilen, was nicht?

  • 7 Minuten Lesezeit

Social Media hat uns die Möglichkeit gegeben, jederzeit mit Freunden und Bekannten in Kontakt zu bleiben und unseren Alltag zu teilen. Es ist verlockend, auch Einblicke in unser Arbeitsleben zu geben, etwa durch ein Selfie am Arbeitsplatz, ein lustiges Foto von einer Firmenveranstaltung oder ein Schnappschuss aus einem Teammeeting. Doch solche Beiträge können schnell Ärger verursachen - sowohl beim Arbeitgeber als auch bei Kollegen. Darüber hinaus besteht auch die Gefahr rechtlicher Konsequenzen und eines negativen Eindrucks bei potenziellen Arbeitgebern. In diesem Artikel zeigen wir dir die rechtlichen Fallstricke auf, die bei unbedachtem Posten von Arbeitsplatzfotos entstehen können.

Posten von Arbeitsplatz-Fotos: Welche Regeln musst Du beachten? 

Im Internet gelten die gleichen Regeln wie im realen Leben: Die Interessen des Arbeitgebers und Rechte Dritter müssen daher auch beim Posten von Bildern aus der Firma respektiert werden. Insbesondere musst du beim Posten von Arbeitsplatzbildern folgende rechtliche Aspekte berücksichtigen:

• Fotografierverbot am Arbeitsplatz

• Rücksichtnahme auf Arbeitgeber und Kollegen

• Recht am eigenen Bild Dritter

• Persönlichkeitsrecht Dritter

• Informationelle Selbstbestimmung Dritter

• Urheberrechte Dritter an Fotos

Darf ich am Arbeitsplatz fotografieren?

Zunächst musst du klären, ob in deinem Unternehmen oder am Arbeitsplatz ein Fotografierverbot besteht. Insbesondere in Unternehmen mit geheimen Informationen, hohen Privatsphäre-Ansprüchen oder besonderen Sicherheitsbedürfnissen besteht in der Regel Fotografierverbote. Fotografierverbote können entweder direkt im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung bzw. Hausordnung oder durch direkte Anweisung des Arbeitgebers vereinbart werden.

Besteht ein Fotografierverbot, darfst du keine Fotos am Arbeitsplatz aufnehmen, egal, ob diese unverfänglich wären oder nicht. Klar ist, dass dennoch aufgenommene Arbeitsplatzfotos auch nicht auf Social Media gepostet werden dürfen.

Bei Verstößen gegen das Fotografierverbot am Arbeitsplatz drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Ermahnungen oder Abmahnungen. In sensiblen Bereichen kann auch eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung folgen.

Vermeide die Preisgabe vertraulicher Informationen!

Auf keinen Fall dürfen durch das Posten von Arbeitsplatz-Bildern vertrauliche Informationen preisgegeben werden. Dies verstößt nicht nur gegen die Pflicht zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, sondern kann auch für den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben. Als Arbeitnehmer hast du eine Schadenminderungspflicht und musst Schäden, die durch dein Verhalten im Zusammenhang mit deiner Arbeit entstehen könnten, vermeiden oder minimieren. Arbeitnehmer sollten daher nie Bilder posten, die vertrauliche Informationen ihres Arbeitgebers offenbaren oder Rückschlüsse auf solche Informationen zulassen, selbst wenn kein Fotografierverbot im Unternehmen besteht.

Dies schließt Fotos ein:

• von geheimen Projekten, bevor sie offiziell angekündigt wurden,

• von Dokumenten oder Whiteboards mit Geschäftsstrategien und Plänen,

• von Prototypen oder anderen Produktentwicklungen, bevor das Unternehmen bereit ist, sie öffentlich zu machen,

• von Computerbildschirmen mit vertraulichen Dokumenten oder Informationen und

• von geschützten Bereichen wie Fabrikationsstätten, die nicht für jedermann zugänglich sind.

Je nach Art der Information, des Verschuldens und den negativen Auswirkungen für den Arbeitgeber drohen Abmahnungen, Kündigungen und Schadensersatzklagen. In Branchen mit hohen Sicherheitsanforderungen kann es auch zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Darauf musst Du bei Personenfotos achten!

Wenn auf Fotos Vorgesetzte, Kollegen oder Geschäftspartner erkennbar abgebildet sind, darfst du diese Fotos nicht ohne deren Erlaubnis posten. Gem. § 22 KUG hat nämlich jeder das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wo sein Bildnis verwendet wird. Deshalb dürfen Fotos mit Kollegen von Weihnachtsfeiern, Teamevents oder Mittagessen nur mit deren Erlaubnis gepostet werden.

Ebenso wenig darfst du Fotos von Kollegen, die im Unternehmens-Intranet gespeichert und für alle Mitarbeiter einsehbar sind, nicht ohne deren Zustimmung auf Social Media verbreiten. Das gleiche gilt für Fotos von Kollegen auf Social Media, die dort nur für eine bestimmte Personengruppe sichtbar sind, z.B. durch die Erstellung einer privaten Gruppe oder durch private Nachrichten. Auch solche Fotos darfst du nicht ohne Erlaubnis weitergeben oder auf Social Media posten.

Bei einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild haben Betroffene einen Anspruch auf Unterlassung und - je nach Art des Bildes und den Auswirkungen der Veröffentlichung auf den Betroffenen - auch auf Entschädigung.

Datenschutz bei Arbeitsplatz-Fotos 

Sind auf Fotos vom Arbeitsplatz personenbezogene Daten zu sehen, kann das zu datenschutzrechtlichen Problemen führen. Auf Arbeitsplatz-Bildern können z.B. Informationen wie Namensschilder, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Stellung und Funktion der abgebildeten Personen sowie persönliche Gegenstände oder Schriftzüge zu sehen sein, die Rückschlüsse auf ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Religion, politische Überzeugungen, Gesundheitszustand und Familienstand zulassen. All dies sind personenbezogene Informationen.

Solche Fotos vom Arbeitsplatz dürfen daher nur mit Zustimmung der Betroffenen gepostet werden. Werden sie ohne Erlaubnis auf Social Media verbreitet, stellt dies eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen dar.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und besagt, dass jeder selbst entscheiden darf, welche personenbezogenen Daten er preisgeben möchte und wer Zugang dazu hat.

Urheberrecht und Arbeitsplatz-Bilder

Zudem musst du das Urhebergesetz beachten. Jedes Foto, sei es ein Schnappschuss oder ein professionelles Lichtbild, ist urheberrechtlich geschützt. Daher musst du die Rechte der jeweiligen Urheber beachten. Urheber ist derjenige, der das Foto aufgenommen hat. Dies kann der Arbeitgeber, ein Kollege oder ein professioneller Fotograf sein. Wenn der Arbeitgeber einen Fotografen beauftragt, ein Firmenevent zu fotografieren, räumt ihm der Fotografen in der Regel die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Fotos für Unternehmenszwecke ein. In diesem Fall darf nur der Arbeitgeber die Fotos verwenden.

Postest Du Fotos, die du nicht selbst aufgenommen hast, ohne Erlaubnis des Urhebers oder ausschließlichen Nutzungsberechtigten verletzt du die Urheberrechte bzw. ausschließlichen Nutzungsrechte. Dies kann zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.

Du darfst auch nicht einfach Bilder posten, die du im Unternehmens-Intranet gefunden hast oder die dir Kollegen per E-Mail oder WhatsApp zugesendet haben. Denn die bloße Zusendung bedeutet nicht, dass du die Fotos auf Social Media veröffentlichen darfst. Sind auf den Fotos Personen abgebildet, musst du auch diese um Erlaubnis fragen.

Vorsicht bei Beiträgen über Kollegen auf Social Media!

Selbstverständlich dürfen keine Beiträge oder Fotos vom Arbeitgeber oder von Kollegen gepostet werden, die dazu dienen, diese lächerlich zu machen, zu belästigen, zu mobben oder sonst wie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu verletzen.

- Wenn Kollegen Fotos posten, um eine Kollegin zu demütigen und dies wiederholt geschieht, kann dies als Mobbing angesehen werden.

- Wenn Mitarbeiter ein Bild posten, um einen Kollegen aufgrund dessen ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer Merkmale zu diskriminieren, kann dies ebenfalls zu rechtlichen Problemen führen.

- Wenn Mitarbeiter Fotos von Vorgesetzten posten, um falsche Informationen über diese zu verbreiten, die sie in ein schlechtes Licht zu rücken, kann dies eine strafbare Verleumdung sein.

- Wenn jemand Fotos postet, um Kollegen zu belästigen oder zu bedrohen, kann dies Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld haben und als Belästigung am Arbeitsplatz angesehen werden.

- Wenn Kollegen Fotos posten, die einen anderen Mitarbeiter unangemessen oder unprofessionell darstellen (z.B. betrunken auf einer Firmenfeier), kann dies dazu führen, dass andere Kollegen bzw. Vorgesetzte ihn nicht mehr gebührend achten bzw. ihm berufliche Chancen verwehren.

Solche Posts stellen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Betroffene haben einen Anspruch auf Unterlassung und Ersatz ihnen entstandener materieller Schäden und – je nach Schwere der Verletzung – auf Entschädigung.

Job-Bewerbung und Social Media: Risiken und Tipps

Du solltest zudem immer im Hinterkopf behalten, dass potenzielle Arbeitgeber möglicherweise online nach Informationen über dich suchen, um sich ein besseres Bild von dir zu machen. Wenn du Fotos auf Social Media postest, die deinen Arbeitsplatz, deine Kollegen oder Arbeitsaufgaben zeigen, kann dies potenzielle Arbeitgeber davon überzeugen, dass du nicht diskret oder nicht in der Lage bist, Arbeit und Privatleben zu trennen. Fotos, die vertrauliche oder geheime Informationen enthalten, können potenzielle Arbeitgeber davon überzeugen, dass du nicht vertrauenswürdig ist. Die Absage ist dann sicher.

Tipp: Vor einer Bewerbung solltest du daher deine Social-Media-Profile überprüfen und unangemessene oder problematische Beiträge oder Fotos löschen.

Fazit: Soziale Medien und Arbeitsplatz-Bilder: Das musst Du beachten!

❗️ Respektiere das Recht am eigenen Bild anderer Personen. Veröffentliche keine Bilder, auf denen Vorgesetzte, Kollegen oder Geschäftspartner erkennbar sind, ohne deren Erlaubnis.

❗️ Schütze personenbezogene Daten. Vermeide es, Bilder zu posten, auf denen personenbezogene Daten von Dritten sichtbar sind.

❗️ Achte auf das Urheberrecht. Veröffentliche keine Bilder, die von Dritten erstellt wurden, ohne deren Zustimmung.

❗️ Beachte deine Pflichten zur Geheimhaltung. Veröffentliche keine Bilder, auf denen vertrauliche Informationen des Arbeitgebers zu sehen sind.

❗️ Bedenke die möglichen Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungen. Überlege dir gut, welche Bilder du posten willst und wie das auf potenzielle Arbeitgeber wirken kann.

👉 Im Zweifel solltest du davon absehen, Fotos vom Arbeitsplatz zu posten.

Immer noch verwirrt oder gar noch verwirrter? Dann hilft nur eine Anwältin für Urheberrecht und Fotorecht ...


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Rechtsanwältin Denise Himburg I Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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Foto(s): Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay


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