Arbeitsrecht: Wie Arbeitnehmer mit Massenentlassungen des türkischen Lieferdienstes Getir umgehen sollten!

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Mehr als 2.500 Arbeitsplätze sollen bei dem Unternehmen, dem auch der Lieferdienst Gorillas gehört, wegfallen, viele davon in Deutschland. Betroffene können sich gegen eine Massenentlassung wehren.


Die Covid-19-Pandemie hat viele Lieferdienste von Speisen, Getränken und Lebensmitteln generell großgemacht. Aber nach dem Ende der Einschränkungen folgten dann bei vielen dieser Unternehmen erhebliche Umsatzeinbrüche. Das hat auch den türkischen Lieferdienst Getir getroffen, der zudem den ebenfalls nie profitablen Lieferdienst Gorillas Ende 2022 erworben hatte. Jetzt folgen Massenentlassungen bei Getier, das Unternehmen will 2.500 Arbeitsplätze streichen, viele davon in Deutschland. In Zukunft werden nur noch sechs statt 23 Städte von dem Start-Up beliefert.


„Massenentlassungen sind in Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, ein ernstes wirtschaftliches und soziales Phänomen. Sie betreffen nicht nur die direkt betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch deren Familien, die Gemeinschaft und die Volkswirtschaft insgesamt“, sagt der Mönchengladbacher Arbeitsrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und die Vertretung von Betroffenen bei Kündigungsschutzklagen und sämtlichen anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten spezialisiert.

In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern bei Massenentlassungen. Unternehmen müssen beispielsweise bei geplanten Massenentlassungen den Betriebsrat und die Agentur für Arbeit innerhalb einer bestimmten Frist informieren und bestimmte Konsultationen durchführen. Zudem gibt es Programme zur Umschulung und Weiterbildung von entlassenen Arbeitnehmern, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dr. Gerrit W. Hartung betont: „In Deutschland regelt das Kündigungsschutzgesetz die Voraussetzungen und den Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Bei Massenentlassungen, bei denen eine größere Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb kurzer Zeit gekündigt wird, gibt es besondere gesetzliche Bestimmungen, die sowohl den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer betreffen. Kommt der Arbeitgeber beispielsweise der Pflicht zur Meldung der Massenentlassung bei der Bundesagentur für Arbeit nicht nach, sind die Kündigungen unwirksam. Die Kündigungsschutzklage ist das Mittel für Arbeitnehmer, sich gegen eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.“


Die Kündigungsschutzklage ist ein wichtiges Instrument für Arbeitnehmer in Deutschland, um sich gegen möglicherweise ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren. Bei Massenentlassungen, bei denen besondere gesetzliche Bestimmungen gelten, kann die Missachtung dieser Bestimmungen durch den Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern die Grundlage für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage bieten. Wichtig: „Ein Arbeitnehmer muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Versäumt er diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als rechtswirksam, auch wenn sie möglicherweise nicht gerechtfertigt war“, stellt der Arbeitsrechtsexperte heraus.


Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung rät Arbeitnehmern auch dazu, nicht in Panik zu verfallen und erst recht nichts zu unterschreiben, ohne mit einem spezialisierten Anwalt gesprochen zu haben. „Eine Unterschrift lässt sich nicht so einfach rückgängig machen, und je länger sich Betroffene Zeit lassen, desto weniger können sie und ihr Rechtsbeistand sich auf eine Kündigungsschutzklage vorbereiten. Ebenso sollten gekündigte Mitarbeiter bis zum letzten Tag ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen, um dies vor Gericht dokumentieren zu können. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, im Rahmen der Kündigungsschutzklage einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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