Arbeitsrechtliche Tipps für Start-ups

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Wie gestalte ich Arbeitsverträge? Kann ich meinen Mitarbeitern jederzeit kündigen? Sind befristete Verträge besser als unbefristete?

Diese und viele mehr sind die Fragen, die sich junge Unternehmen stellen, bevor sie Mitarbeiter anstellen.

Befristete oder unbefristete Verträge?

Sofern ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat, fallen sie nicht unter den Kündigungsschutz. Es besteht also keine Notwendigkeit, befristete Arbeitsverträge zu vereinbaren.

Studentische Teilzeitmitarbeiter

Wenn Sie Studenten als Mitarbeiter haben, achten Sie darauf, dass sie Werkstudentenverträge abschließen. Das spart Ihnen Kranken-, Sozial und Pflegeversicherungsbeiträge.

Freelancer

Vorsicht ist auch bei Freelancern geboten. Insbesondere das Thema Urheberrecht ist in solchen Fällen explizit zu vereinbaren. Andernfalls gehen Sie das Risiko ein, dass die Nutzungsrechte an den erstellten Werken, auch an Software, nicht auf Sie übertragen werden und eine Nutzung damit ausgeschlossen ist.

Kündigung

Kündigungen in der Probezeit sind natürlich möglich, jedoch unter Einhaltung der Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen.

Abfindung

Ein Anspruch auf eine Abfindung gibt es nach dem geltenden Recht nicht. Ob eine Abfindung geleistet wird, hängt vom Arbeitgeber ab. Eine Abfindung kann im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Kündigungsschutzklage) mit dem entlassenen Mitarbeiter ausgehandelt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es aber nicht.

Urlaub

Auch das Thema Urlaub sorgt regelmäßig für Irritation. Muss der nicht in Anspruch genommene Urlaub im neuen Jahr gewährt werden? Laut Gesetz muss der Urlaub im gleichen Kalenderjahr genommen werden. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde oder der Mitarbeiter aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen den Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnte.

Verfasst von: Rechtsanwältin Jenny Gocheva und Rechtsanwältin Julia Dehnhartd.


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