Arbeitsunfall Corona-Infektion, Berufskrankheit Covid-19: Worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten müssen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Noch ist nicht völlig geklärt, wann eine Infektion mit dem Coronavirus einen Arbeitsunfall darstellt und wann eine Erkrankung an Covid-19 ein Betriebsunfall ist. Klar ist aber: Infektion und Erkrankung müssen unter bestimmten Umständen ordnungsgemäß gemeldet werden. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, worauf man bei einer Meldung achten muss; mit Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Was meldet der Arbeitgeber im Fall einer Corona-Infektion beziehungsweise Covid-19-Erkrankung eines Mitarbeiters?

Ist ein Arbeitnehmer mit Covid-19 erkrankt oder hat er sich nachgewiesenermaßen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert, hat der Arbeitgeber das an die Berufsgenossenschaft beziehungsweise die Unfallkasse zu melden.

Gemeldet werden muss auch, ob es am Arbeitsplatz oder in der Schule zu einem intensiven Kontakt mit einer infizierten Person gekommen ist, beziehungsweise zu einem Infektionsausbruch oder Infektionsgeschehen, mit dem der Infizierte oder Erkrankte in Zusammenhang steht. Auch einen dahingehenden Verdacht muss man melden.

Eine Berufskrankheit kommt in Frage bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboren, da dort die Wahrscheinlichkeit einer Infektion durch die berufliche Tätigkeit selbst größer ist, und nicht nur anlässlich der Arbeit vorgefallen ist. In anderen Branchen würde ein Arbeitsunfall in Frage kommen, da man sich dort eher durch den Kontakt mit einem Arbeitskollegen infiziert.

Auch der Arbeitnehmer kann eine Infektion oder Erkrankung melden. Im Zweifel empfehle ich Arbeitnehmern, eine Meldung zu machen und die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitsunfall beziehungsweise eine Berufskrankheit vorliegt, der Unfallkasse zu überlassen. Ist man unzufrieden mit dem Ausgang, rate ich dazu, Rechtsrat bei einem Experten einzuholen.

Für den Arbeitnehmer ist die Meldung wichtig, damit er sicher geht, dass seine Ansprüche aufgenommen und geprüft werden; für der Arbeitgeber ist sie wichtig, weil er eine entsprechende Anzeigepflicht hat und er mit einer ordnungsgemäßen Meldung Nachteile vermeidet.

Wichtig: Auch Schüler sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, weshalb auch hier eine Anzeige erfolgen muss.

Für Arbeitnehmer kann die Anerkennung als Arbeitsunfall/Berufskrankheit mit erheblichen Vorteilen verbunden sein, beispielsweise im Fall von long Covid, wo ein längerer Krankheitsverlauf unter Umständen eine Behandlung und Maßnahmen erfordert, die die Unfallkasse eher tragen würde, als eine gesetzliche Krankenversicherung.

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